Mieterin wohnt in einem Zweifamilienhaus seit knapp zwei Jahren im EG und die Vermieter im OG. Es wurde ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen.
Plötzlich kündigt der Vermieter der Mieterin wegen Eigenbedarf.
Begründung: Da nach Jahren der Kontakt wieder zur Tochter hergestellt wurde und diese 14-tägig zu Besuch kommt ist dem Vermieter die Wohnung zu klein und er will sobald als möglich beide Wohnungen haben. Ist dies ein Grund für Eigenbedarf?
Die Mieterin will möglichst auf den Rechtsweg verzichten, da dies ein sehr teurer und langwieriger Prozess ist und das Zusammenleben im Haus sicherlich nicht einfach macht.
Kann die Mieterin aufgrund der kurzen Mietzeit und der vorausgegangenen Auslagen (wie Makler, Renovierung, Mögelanschaffung, etc.) eine Abfindung/Entschädigung verlagen wenn Sie die Kündigung akzeptiert und innerhalb der vorgegebenen Frist von drei Monaten auszieht??
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