Eigenbedarfskündigung

Hallo zusammen,

„Eigenbedarfskündigung“

Angenommen man möchte auf Eigenbedarf folgenden Fall kündigen:

  • Im Obergeschoss wohnt ein Paar mit Kind auf ca. 75m²
  • Im der Mitte wohnt ein älteres Ehepahr auf ca. 100m²
  • Und in der EG-Wohnung wohnt eine 22-jährige Frau in einer 1,5 Zimmer-Wohnung.

die 22-jährige Frau und ihr Freund haben beschlossen im Januar 09 zusammen zuziehen um auch irgendwann eine eigene kleine Familie zu gründen. Er wohnt noch zu Hause und die 1,5 Zimmer Wohnung ist für beide definitiv zu klein.

nurn würden die Eltern der 22-jährigen (denen das ganze Haus gehört) die Wohnung im Obergeschoss auf Eigenbedarf kündigen.

Daten zum Vertrag zwischen den Eltern der 22-jährigenund dem Paar mit Kind:
 Befristeten-Vertrag auf 4 Jahre. Abgeschlossen am 01.09.04

Befristete Verträge kann man ja nicht auf Eigenbedarf kündigen, aber die 4 Jahre sind ja nun im September rum. Somit könnte man doch einfach fristgerecht auf den 31.09.08 oder 01.09.08 (kündigt man auf den ersten oder auf ende des Monats???) die Wohnung auf Eigenbedarf kündigen, oder??? Somit hätte das Paar eine Frist von 3 Monaten – also bis Dezember und die 22-jährige und ihr Freund können im Januar einziehen?

Hallo Sabrina,

irgendwie verstehe ich das fiktive Problem nicht so ganz. Wenn es ein befristeter Mietvertrag auf vier Jahre ist, der am 01.09.2004 abgeschlossen wurde, läuft er doch sowieso bald aus. Wo ist das Problem?

Gruß

Samira

Vielen Dank für deine Antwort.

Das ist so, der Mietvertrag wurde zwischen zwei Parteien gemacht die sich auch Privat kennen. Das ist ein Standardmietvertrag. Es wurde zwar eine fester Dauer von 4 Jahren eingetragen aber es ist irgendwie ein wenig schwammig ausgefüllt. Jedenfalls wäre man wahrscheinlich mit „eigenbedarf“ auf der sicheren Seite. Der Vertrag läuft aber definitiv am 01.09.08 aus. muss mann dann auf den 01.09. oder auf den 30.09.08 kündigen?

Moin,
ist es ein Vertrag der am xx.xx.xxxx endet? Dann müsste im Vertrag schon die Begründung stehen warum das so sein soll. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__575.html
Der Vertrag endet dann an diesem Tag 24.00h.
Ansonsten könnte es sich um einen zeitlich befristeten Kündigungsausschluss handeln, dann ist die Kündigung frühstens nach dem xx.xx.xxxx möglich. Dann gilt: ‚1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig‘

mfG
vnA

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Hallo!

Der Vertrag läuft aber
definitiv am 01.09.08 aus.

Damit ist doch eigentlich alles gesagt. Am 2.9. besteht also kein Vertragsverhältnis mehr.

muss mann dann auf den 01.09. oder
auf den 30.09.08 kündigen?

Es gibt nichts zu kündigen.

Gruß M.

Das ist ein Standardvertrag aus einem SChreibwarengeschäft. Der vom Vermieter handschriftlich ausgefüllt worden ist. Es wurde lediglich bei der Mietzeit eine Dauer von 4 Jahren angeben aber ohne Grund und genaues Datum.

Das ist ein Standardvertrag aus einem SChreibwarengeschäft.
Der vom Vermieter handschriftlich ausgefüllt worden ist. Es
wurde lediglich bei der Mietzeit eine Dauer von 4 Jahren
angeben aber ohne Grund und genaues Datum.

Dann dürfte es sich wohl um einen unbefristeten Vertrag handeln, der entsprechend den gesetzl. Vorschriften gekündigt werden kann/muss.
Aber! (ianal)
vnA

kann man dann auf Eigenbedarf kündigen? Und gesetzlich kündigen heißt das ??

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573.html

Wenn auch nur im entferntesten abzusehen ist, dass der M mit der Kündigung nicht einverstanden ist, würde ich dringendst zu einer professionellen Unterstützung z.B. durch einen in Mietsachen erfahrenen Rechtsanwalt raten.
Wie wäre es statt einer Kündigung mit einem Gespräch, tatkräftiger Hilfe bei der Suche nach einer neuen Wohnung und ggf. auch dem Angebot beim Umzug zu helfen.

vnA

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