Guten Tag,
in meinem Elternhaus befindet sich eine momentan vermietete Einliegerwohnung. Im Mietvertrag steht folgendes zur Mietdauer:
„Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2010 und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.“
Handschriftlich wurde ergänzt: „jedoch mindestens 3 Jahre“.
Nun meine Frage:
Aufgrund geänderten Umständen, möchte ich nach Möglichkeit diese Einliegerwohnung im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung vor Ablauf der handschriftlich ergänzten 3 Jahre beziehen. Ist dies zulässig? Handelt es sich hierbei überhaupt um einen Zeitmietvertrag?
Eine ausreichende Begründung des Eigenbedarfs liegt vor.
Hoffe auf Ihre Hilfe!
Mit freundlichem Gruß