Und zwar geht es darum, dass ich mir eine Immobilie kaufen möchte. Derzeit lebt dort ein Mieter drin und er sagte, dass er da die nächsten 1 bis 2 Jahre nicht raus will. Im Mietvertrag mit dem jetzigen Eigentümer ist eine Klausel enthalten „Ein Kündigungsrecht des Vermieters wegen Eigenbedarfs wird ausgeschlossen.“ Laut BGB würde dieser Vertrag weiterhin gültig sein, selbst wenn der Eigentümer wechselt.
Nun die Frage, ob diese Klausel rechtens ist? Sollte dem so sein, würde ich von einem Kauf der Immobilie absehen wollen, da ich die Immobilie selbst bewohnen möchte.
Hi
ist ne Grundsatzfrage denke das dieses hier nicht in diesem Forum gelärt werden kann. Schließlich geht es um Interessensabwägungen. Grundsätzlich gilt jedoch Kauf bricht nicht Miete es sei den man kann Eigenbedarf anmelden. Lasse dieses doch einfach durch den Verkäufer klären. Schließlich ist, so den die Klausel rechtskräftig ist, dieses Haus auch durch den jetzigen eigentümer unverkäuflich, da sich niemand auf solch einen Schwachsinn als neuer Käufer einlassen wird. Also mach doch daraus eine Bedingung, dass du nur das Haus kaufen wirst, wenn es „leer“ ist.
Grß Peter
Er sagte, dass diese Vereinbarung zwischen dem Mieter und ihm besteht und diese nicht mehr Bestand hätte, wenn ich der neue Eigentümer bin. Ihm scheint nicht bewusst zu sein, dass Kauf den Mietvertrag nicht bricht. Seitdem habe ich noch nicht wieder mit ihm gesprochen. Ich gehe davon aus, dass ihn die Information empfindlich im negativem Sinne treffen wird.
Was sagt denn der Verkäufer dazu, der gerne verkaufen möchte?
Sie haben das völlig richtig erkannt! Eine solche unwiderrufliche Verinbarung würde tatsächlich den Verkaufwert des Objektes stark mindern. Andererseits kann der Verkäufer diese Vereinbarung vor dem Verkauf widerrufen, wenn ein solcher Widerruf nicht beründet ausgeschlossen ist. Danach gelten dann wieder die üblichen „Spielregeln“ der Eigenbedarfskündigung. Den textlichen Inhalt des Mietvertragees im Bezug auf den „ewigen“ Verzicht des Kündigungsrechtes bei Eigenbedarf müßte man schon genau kennen, um hier verünftig antworten zu können.
Der Verkäufer soll das Recht widerrufen und gegebenenfalls dieses Recht als nicht unwiderruflich einklagen. Sobald das Urteil zu seinen Gusnten vorleigt, können Sie problemlos kaufen.
Hallo,
leider kann ich nichts genaues schreiben.Aber es heißt
ja Kauf bricht nicht Miete.Die Frage ist wie lange wohnt der jetzige Mieter dort und welchen Mietvertrag
hat er, mit welcher Kündigungszeit. Nicht so alte Mietverträge haben 1 Mon. Kündigungszeit.
Gruß greba