Meine Vermieterin hat Eigenbedarf an meiner Mietwohnung für ihre Mutter, 81 Jahre, geltend gemacht, weil ihrer Mutter(Einfamilienhaus)die Pflege des dazugehörigen Gartengrundstückes von 3800 m² nicht mehr zugemutet werden kann. Deshalb will sie ihr Einfamilienhaus als wohnung aufgeben und beansprucht meine Wohnung. Mein Gefühl sagt mir, da die Wohnfläche des kleinen Einfamilienhauses gleich groß ist mit der Wohnfläche meiner Mietwohnung, kann sie wegen des Gartens keinen Eigenbedarf geltend machen. Der Garten kann doch von einem Hausmeisterservice gepflegt werden, da die Mutter der Klägerin über normales Einkommen ( hohe Rente ) verfügt.
Hallo Chestino,
aktuelle Urteile kenne ich nicht, am besten mal googlen und wenn Du dort nicht fündig wirst, wende Dich an den örtlichen Mieterschutzverein.
Gruß
chrissixyz
Also für mich ist der Grund des Eigenbedarfs nachvollziehbar und somit rechtens.
Dass die Mutter einen Hausmeisterservice mit der Pflege des Gartens beauftragen soll, halte ich nicht für zumutbar - egal ob finanzierbar oder nicht!
Zur Information: Nur für das Mähen des Rasens müssen 20 - 25 Euro pro 100 m² veranschlagt werden. Wenn Sie das mal hochrechnen, kommt monatlich eine stolze Summe zusammen.
Chestino,
zuerst empfehle ich dir, deinen Mietvertrag zu prüfen. Sind dort Regelungen zu Eigenbedarf enthalten, treffen diese zu. Ist das nicht der Fall - wovon ich ausgehe -wäre die Interessenlage abzuwägen:
Die Einkommenssituation ist hierbei sekundär, vielmehr der Verwandschaftsgrad und das Alter. Da wirst du dich (früher oder später, ggfls. auch kurzfristig durch Weglassen o.g. Begründung) dem Stellen müssen. Somit wärst du gut beraten, dich mit dem Gedanken zu befassen, deine Wohnung aufgeben zu müssen - leider…
pamiru48
Mit Urteil vom 06.07.11 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung dann ausreichend begründet ist, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann.
Zudem brauchen Umstände, die dem Mieter bereits zuvor mitgeteilt wurden oder die ihm sonst bekannt sind, im Kündigungsschreiben nicht nochmals wiederholt zu werden.
Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin einer Einzimmerwohnung in München eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten. In dem Kündigungsschreiben ist ausgeführt, dass die Vermieterin nach Beendigung eines Auslandsstudienjahrs in Neuseeland ihr Studium in München fortsetzen und einen eigenen Hausstand begründen wolle. In ihr ehemaliges Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung könne sie nicht zurück, weil dies inzwischen von ihrer Schwester genutzt werde.
Das Amtsgericht hatte der Vermieterin Recht gegeben. Auf die Berufung der Mieterin hat das Landgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Kündigung sei schon aus formellen Gründen unwirksam, weil die Kläger die Gründe für die Kündigung nicht ausreichend dargestellt hätten. Das sahen die Karlsruher Richter anders.
Urteil vom 6. Juli 2011 – VIII ZR 317/10
Werden die Eltern eines Vermieters pflegebedürftig und will der Sohn (der nicht im Haus der Eltern lebt) eine Pflegekraft ins Haus holen, so kann er einem Mieter den Mietvertrag wegen Eigenbedars kündigen. Dazu muss er allerdings die Pflegebedürftigkeit der Eltern nachweisen. Außerdem kann er die Kündigung nur durchsetzen, wenn im Haus keine andere geeignete Wohnung verfügbar ist.
(Landesgericht Koblenz, 6 T 102/07)
Eigenbedarfkündigung mit nachvollziehbaren Gründen
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist möglich, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe daür hat, dass er selbst oder beispielsweise ein Familienangehöriger die Wohnung beziehen will (BGH VIII ARZ 4/87 WM 88,47).
Ich hoffe, diese Beispiele haben einwenig weitergeholfen. Ansonsten würde ich mich noch beim Mieterverein erkundigen.
Liebe Ratsuchende,
grundsätzlich darf ein Vermieter Eigenbedarf für seine Eltern anmelden.
Ein Wegfall der Gartenpflege ist aus meiner Sicht ein berechtigter Grund für Eigenbedarf. Es ist nicht Sache des Mieters, dem Vermieter und seiner Familie deren persönliche Lebensumstände zu organisieren oder ihnen da hineinzureden. Außerdem ist der Garten vielleicht nur ein Grund von mehreren für den geplanten Umzug der Mutter.
Sie sollten sich bei einem Anwalt oder Mieterschutzbund beraten lassen.
Viel Glück!
stimmt der grund ist eigenartig, aber ich gehe davon aus wenn sie dagegen vorgehen wird sehr schnell kommen das die 81 jährige alte dame hilfe benötigt und nicht mehr fitt ist und damit wäre der grund gegeben.
ich würde vernünftig verhandeln das ich genügend zeit hätte mir eine neue wohnung zu suchen, vielleicht ist ja auch ein wohnungstausch möglich.
viele grüsse m.