Hallo,
Unser Vermieter hat bevor wir eingezogen sind selbst im Haus gewohnt. Er ist dann ausgezogen und hat uns das Haus mit einem Mietvertrag auf 5 Jahre vermietet.
Wir haben Firmensitz hierher verlegt. Nun nach knapp 1,5 Jahren hat er uns eine Kündigung wegen Eigenbedarf zugesendet.
in dem Kündigungsschreiben schreibt er das er selbst wieder in das Haus ziehen möchte.
Kann er das?
Können wir uns dagegen wehren.
Wie sollen wir innerhalb von 3 Monaten ein Haus zur Miete finden? Auch die Verlegung des Firmensitzes haben wir dann am Hals.
Hallo,
Leider kann er des. Aber er muß die Sperrfrist von drei Jahren einhalten. Sie können aus den drei Jahren auch bis zu 10 Jahre wegen der sozialen Härte beantragen.
MfG Stefan
Hallo,
Leider kann er des. Aber er muß die Sperrfrist von drei Jahren
einhalten. Sie können aus den drei Jahren auch bis zu 10 Jahre
wegen der sozialen Härte beantragen.
MfG Stefan
Bedeutet das dann mit der Sperrfrist damit wir 3 Jahren wohnen bleiben dürfen seit Beginn des Mietvertrages?
Hallo,
3 bis 10 Jahre Sperrfrist ab der Ankündigung + 3 Monate Kündigungsfrist. Genaueres kann man sich beim Mieterbund erfragen. Der Beitrag ist nicht hoch ( ca.50 € ). Ich denke bei einer so langen Sperrfrist ist es wahescheinlich, das der Vermieter dann keine Interresse mehr an dem Haus hat.
MfG Stefan