Eigenbedarfskündigung im Mehrfamilienhaus

Ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen (EG + 1.OG lehrstehend, 2.OG vermietet) wird verkauft.
Der Käufer möchte das komplette Haus selbst nutzen (insg. ca. 270qm) - und zwar mit nur 3 Personen.
Er spricht eine Eigenbedarfskündigung aus.

Ist diese Kündigung zulässig? Man könnte ja argumentieren, dass genug freier Wohnraum vorhanden ist!??

Die vermietete Wohnung wird von einer Familie mit 2 kleinen Kindern bewohnt. Reicht das für eine Einstufung als Härtefall? Oder was müsste noch vorliegen?

Ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen (EG + 1.OG lehrstehend,
2.OG vermietet) wird verkauft.
Der Käufer möchte das komplette Haus selbst nutzen (insg. ca.
270qm) - und zwar mit nur 3 Personen.
Er spricht eine Eigenbedarfskündigung aus.

Ist diese Kündigung zulässig? Man könnte ja argumentieren,
dass genug freier Wohnraum vorhanden ist!??

Wer will denn bestimmen, was genug ist? Das Eigenbedarfsbegehren muss nur nachvollziehbar sein. Ich kann nachvollziehen, wenn jmd. mit seiner Familie alleine in seinem Haus wohnen möchte, obwohl das nicht besonders sozial ist, wenn deswegen jmd seine Wohnung verliert…

Die vermietete Wohnung wird von einer Familie mit 2 kleinen
Kindern bewohnt. Reicht das für eine Einstufung als Härtefall?

2 kleine Kinder sind definitiv kein Härtefall.

Oder was müsste noch vorliegen?

Was willst du jetzt hören?
Wenn die Kinder behindert wären und direkt nebenan eine entsprechende Betreuungseinrichtung wäre.
Hilft dir das jetzt weiter?

Gruß n.