Hallo!
Wir wohnen in einem großen Haus mit 3 Parteien (ehemalige Jugendherberge). Das Haus soll verkauft werden und eine Art Kinderheim hat Interesse; allerdings an dem ganzen Haus. Man könnte die Wohnungen wieder „aufmachen“ und zusammenlegen.
Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf zwecks Einrichtung einer Familienrguppe / eines Kinderhorts etc. rechtens? Ich weiß, dass es bei gewerblichen Zwecken mittlerweile zuässlig ist, aber worunter fällt ein Kinderheim?
Ein Verkauf des Hauses mit einem anschließenden Eigenbedarf des neuen Käufers und der darauf folgenden Kündigung der übernommenen Mieter wegen Eigenbedarf ist auch im Falle des Kinderheims doch zulässig.
Es scheint mir keinen Grund zu geben, warum dies nicht zulässig sein sollte. Im Gegenteil, im Falle der Einrichtung eines Kinderhorts oder der Gleichen ist ja noch zusätzlich ein sozialer Aspekt für den neuen Eigentümer gegeben.
hallo zurück, also 100%ig genau weiß ich kein bescheid aber auf jeden fall ist es möglich, dass die anderen recht habe. ich kenne es auch so, dass unter eigenbedarf auch die gewerbliche nutzung fällt und ein kinderheim oder familiengruppe ist gewerblich. eigenbedarf ist immer mist. da kriegen meistens diejenigen, die den eigenbedarf anmelden, recht. aber informiere dich lieber nochmal rechtlich z.b. bei einem anwalt. lieben gruß und trotzdem alles gute