Eigenbedarfskündigung / Mietwohnung

Nachfolgende Vorgaben

Mietdauer bisher 12 Monate
Vermieter / Eigentümer hat finanzielle Probleme und Wohnung verkauft

Neuer Eigentümer verkauft ca. 1 Monat vor Notartermin zur Übernahme der Wohnung sein Haus und macht nun Eigenbedarf geltend mit dem Hinweis das sein Haus zu groß gewesen sei

Ist das so machbar???

Welche Kosten in welcher Höhe können evtl. geltend gemacht werden??

Wohnraummietverträge sind von Seiten des Vermieters nur unter bestimmten Voraussetzungen kündbar. Der Eigenbedarf des Eigentümers ist einer davon.
Ob als Eigenbedarfsgrund der Umzug in eine bedarfsgerechte Wohnung herhalten kann, vermag ich nicht mit Sicherheit zu beantworten. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass es so sein wird. Eigenbedarfskündigungen sind ein weites Spielfeld für Juristen. Letztendlich wird jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung sein, die anhand der individuellen Fakten entschieden wird.
Ist die Kündigung rechtmäßig, stehen dem gekündigten keinerlei Ansprüche auf Kostenersatz zu.
Zur Vermeidung juristischer Auseinandersetzungen und damit zur kurzzeitigen Umsetzung der Kündigung mag es von Vermieterseite allerdings sinnvoll sein gewisse finanzielle Anreize zu setzen.

vnA

Letztendlich wird jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung sein, die anhand der individuellen Fakten entschieden wird.

Für diese bahnbrechende Erkenntnis bekommst du einen Stern !

Schönen Sonntag noch
h4u

Hallo,

erstmal muss er Eigentümer sein. Wenn er also noch nicht Eigentümer ist, kann er auch nicht kündigen.

In dem natürlich rein fiktiven Fall sollte man sich direkt zu einem Anwalt begeben oder zum Mieterschutzbund, die können da aufgrund Fakten beraten und auch direkt sagen, was der Spass kostet und welche Aussichten man auf einen „Sieg“ hat

hth