Eigenbedarfskündigung mit Räumungsklage

Einem Mieter wird wegen Eigenbedarf mit Räumungsklage gekündigt.
Daraufhin legt der Mieter Widerspruch ein.
Es kommt zum Gerichtstermin und man einigt sich auf einen Vergleich.
Dieser besagt, dass der Mieter nun 1 Jahr Zeit hat, um sich eine neue Whg. zu suchen.
Was macht der Mieter, wenn er nach Ende des Jahres, noch immer keine Whg. gefunden hat?

Hallo!

Er bleibt einfach drin wohnen und das Spiel beginnt von neuem.
Wieder Räumungsklage, denn einfach raussetzen darf Vermieter ja nicht !

Alle Kosten trägt der Mieter.
Hier sollte man sich aber aus eigenem Interesse rechtzeitig kümmern,also gleich am Beginn der Jahresfrist mit der Wohnungssuche beginnen. Denn 1 Jahr Frist heißt nicht,man kann und soll nicht früher raus !

Kein Gericht wird akzeptieren, man findet in 1 Jahr keine neue Wohnung.

MfG
duck313

Hallo!

Er bleibt einfach drin wohnen und das Spiel beginnt von neuem.
Wieder Räumungsklage, denn einfach raussetzen darf Vermieter ja nicht !

Stimmt. Denn das erledigt die Polizei für ihn:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/zwangsra…

Gruß
Falke

Hallo,

Einem Mieter wird wegen Eigenbedarf mit Räumungsklage
gekündigt.
Daraufhin legt der Mieter Widerspruch ein.
Es kommt zum Gerichtstermin und man einigt sich auf einen
Vergleich.
Dieser besagt, dass der Mieter nun 1 Jahr Zeit hat, um sich
eine neue Whg. zu suchen.

Na das ist ja schon mal was, da kann man dem klagenden danken, dass dieser sich auf den Vergleich eingelassen hat.

Was macht der Mieter, wenn er nach Ende des Jahres, noch immer
keine Whg. gefunden hat?

Dann fliegt er, weil er höchstwahrscheinlich zu Faul war sich innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten eine geeignete Bleibe zu suchen oder wie soll man das verstehen.

Gruß

BHShuber

Dieser besagt, dass der Mieter nun 1 Jahr Zeit hat, um sich eine neue Whg. zu suchen.

Das glaub ich nicht - im gerichtlichen Vergleich wird eine klare Frist gesetzt worden sein, bis zu der der Mieter die Wohnung spätestens geräumt haben muss. Meist beinhaltet der Vergleich auch schon eine Vollstreckungsklausel.

Was macht der Mieter, wenn er nach Ende des Jahres, noch immer keine Whg. gefunden hat?

Warum hat er noch keine Wohnung gefunden? Nicht genug gesucht? Liegt es an den eigenen Ansprüchen?

Fakt ist: nach Fristablauf wird dann alles für den Mieter erledigt - auf seine Kosten.
Der Vermieter kann/muss nach Fristablauf ggf. aus dem vom Mieter nicht eingehaltenen Vergleich den Räumungstitel beantragen, dann den Gerichtsvollzieher mit dem Vollzug der Zwangsräumung beauftragen. I.d.R. kann der Mieter beantragen „zur Vermeidung von Obdachlosigkeit“ in eine Gemeindewohnung/Notunterkunft eingewiesen zu werden. Besonders schön wird es da nicht sein und viel Platz wird der Mieter da nicht haben - aber den braucht er auch nicht, da alle seine Sachen, die nicht Müllwert haben, zur Deckung der ganzen von ihm verursachten Kosten per Zwangsversteigerung verwertet werden.

Wenn der Mieter dann irgendwann mal alle verursachten Kosten beglichen hat (im Schnitt so 20.000 Euro) und wieder schuldenfrei ist, kann er sich wieder auf die Suche nach einer Wohnung machen - mit einem solchen Lebenslauf ist das meist wenig erfolgreich.

Grüsse Rudi

Hallo Rudi,

Fakt ist: nach Fristablauf wird dann alles für den Mieter
erledigt - auf seine Kosten.

wobei der Vermieter diese erstmal „vorstrecken“ muss.

Besonders schön wird es da nicht sein und viel Platz wird der Mieter da
nicht haben - aber den braucht er auch nicht, da alle seine
Sachen, die nicht Müllwert haben, zur Deckung der ganzen von
ihm verursachten Kosten per Zwangsversteigerung verwertet werden.

ist das so? wo? Link?

Gruß
achim