Eigenbedarfskündigung moralisch vertretbar?

Als Vermieter hat man ja das Recht, einen Mieter mit 3-Monats-Frist wegen Eigenbedarfs zu kündigen.

Wenn man sich das mal überlegt, ist das eigentlich ganz schön fies. Da hat sich jemand schön in einer Wohnung eingerichtet, wohlmöglich viel Geld und Zeit in die individuell an die Wohnung angpasste Ausstattung gesteckt und nun muss er von heute auf morgen (3 Monate sind schnell rum) und Vorahnung da raus.

Wir haben diesen Fall in der Familie und Eigenbedarfanmeldung war da nie vorgesehen und dies wurde der Mieterin auch so gesagt (allerdings nicht schriftlich). Die Mieterin ist eine ältere Frau, die aus den letzten 3 Wohnungen immer jeweils nach 2-3 Jahren wegen Eigenbedarf rausmusste.

Nun hat sich der Sohn des Vermieters plötzlich überlegt, dass er beruflich nach Frankfurt gehen möchte und dann ja die Wohnung seines Vaters anmieten könnte. Er meinte, das sei rechtens und für eine vergleichbare Wohnung müsste der vor Ort deutlich mehr bezahlen. Ich finde, auch wenn es rechtens ist, soll er sich lieber vor Ort eine neue Wohnung suchen. Wie seht Ihr das?

Als Vermieter hat man ja das Recht, einen Mieter mit
3-Monats-Frist wegen Eigenbedarfs zu kündigen.

Hallo!

Das ist so FALSCH ! 3 Monate wäre die kürzestmögliche Frist,je nach Mietdauer,auch 6 oder 9 Monate .
Und die Berechtigung des Eigenbedarfs kann man ja anzweifeln und klären lassen,wenn man sich rechtlich berät.

MfG
duck313

Wenn man sich das mal überlegt, ist das eigentlich ganz schön
fies. Da hat sich jemand schön in einer Wohnung eingerichtet,
wohlmöglich viel Geld und Zeit in die individuell an die
Wohnung angpasste Ausstattung gesteckt und nun muss er von
heute auf morgen (3 Monate sind schnell rum) und Vorahnung da
raus.

Naja, das kann man eben so oder so sehen.

Mal abgesehen davon, dass es ja bekannt ist, dass ein Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen kann (man also später gerade nicht sagen kann, damit hätte man nie rechnen können), ist es eben so, dass man halt „nur“ zur Miete im Eigentum eines anderen wohnt. Und Miete ist potentiell eben immer auch nur auf Zeit. Das kann und soll man daher auch berücksichtigen, wenn man „viel Geld und Zeit in die individuell an die Wohnung angpasste Ausstattung“ steckt. Denn es ist eben nicht das eigene Eigentum. Es ist das des Vermieters und das muss er auch in den durch das Mietrecht verbleibenden Möglichkeiten für sich nutzen können.

Daher gibt es eben auch gute Gründe, sich selbst Eigentum anzuschaffen, bzw. zu finanzieren, da man dort eben genau dieser Problematik entgeht und alles, was man reinstckt auch in jedem Fall für sich selbst macht. Dass das natürlich nicht jeder kann, ist offensichtlich, aber man muss sich daher halt auch bewusst sein, dass man nicht im Eigenheim wohnt und vielleicht dort irgendwann auch mal wieder raus muss (und mal ehrlich, ansonsten ist das Mietrecht schon verdammt mieterfreundlich, denn der Vermieter kann iGz. Mieter nicht einfach so kündigen).

Man könnte auch die andere Seite sehen. Irgendwie schon ganz schön fies, dass der Vermieter mit wenigen Ausnahmen nicht kündigen kann, der Mieter aber schon, und damit entzieht er dem Vermieter einen wichtigen Teil seines Einkommens oder zB. die Grundlage der Finanzierungsabzahlung.

Es hat alles zwei Seiten. Letztlich kann man sicherlich der Ansicht sein, Eigenbedarf sei moralisch verwerflich, man kann auch anderer Ansicht sein (und es gibt für alles genügend Menschen, die das so sehen). Der Gesetzgeber hat sich, quasi als demokratisch legitimierte Schnittmenge der obigen Ansichten, für den Eigenbedarf entschieden, so dass der Nutzung dieser Möglichkeit wohl per se (im Einzelfall kann das anders aussehen) kein moralischer Vorwurf gemacht werden kann. Wenn die Mehrheit der Bevölkerung das mal anders sieht, kann der Gesetzgeber die Regelung abschaffen.

Gruß
Dea

Als Vermieter hat man ja das Recht, einen Mieter mit
3-Monats-Frist wegen Eigenbedarfs zu kündigen.

Hallo!

Das ist so FALSCH ! 3 Monate wäre die kürzestmögliche
Frist,je nach Mietdauer,auch 6 oder 9 Monate .
Und die Berechtigung des Eigenbedarfs kann man ja anzweifeln
und klären lassen,wenn man sich rechtlich berät.

Ich habe vergessen, zu erwähnen, dass im konkreten Fall die Mietdauer weniger als 5 Jahre beträgt. Daher schrieb ich von 3 Monaten. Und im vorliegenden Fall wüsste ich auch nicht, was man da anzweifeln könnte. Es handelt sich um den Sohn des Eigentümers, der beruflich in die Region geht. Ich wüsste da keinen Ansatzpunkt.

Was hat Rechtsprechung mit Moral zu tun?
Zur Beantwortung dieser Frage eignet sich das Filosofiebrett besser.

smalbop

Servus, Christian,

nun, man muß dem Sohn ja nicht die Wohnung vermieten. Sohn A, der wahrscheinlich bis jetzt immer unterstützt wurde, meint also, er könne billig in Vater Bs Wohnung, damit seinem Vater einen Teil der Mieteinnahmen entziehen und gleichzeitig einen alte Frau rauswerfen.

Im Endeffekt will der Sohn sich doch eigentlich am neuen Wohnort von seinen Eltern sein Leben finanzieren lassen, obwohl er Arbeit hat.

Vater sollte Sohn mal anbieten, ihm die Wohnung zum ortsüblichen Mietzins zu vermieten. Ich denke mal, der Sohn wird dann ganz schnell darauf verzichten und sich vielleicht eine kleinere, günstigere Wohnung suchen.
So kann der Sohn lernen, auf eigenen Beinen zu stehen und den Eltern nicht mehr auf der Tasche zu liegen.
Und die alte Dame müßte nicht schon wieder umziehen.

Viel Glück!
Manu

Hi,

nun, man muß dem Sohn ja nicht die Wohnung vermieten.

müssen nicht, aber scheinbar möchte der Vater das

Sohn A,
der wahrscheinlich bis jetzt immer unterstützt wurde, meint
also, er könne billig in Vater Bs Wohnung, damit seinem Vater
einen Teil der Mieteinnahmen entziehen und gleichzeitig einen
alte Frau rauswerfen.

Das ist ein ganz normaler Vorgang und kein Grund hier die Moralkeule zu schwenken. Ein Sohn steht einem Vater meist näher, als eine ihm fremde Mieterin.

Im Endeffekt will der Sohn sich doch eigentlich am neuen
Wohnort von seinen Eltern sein Leben finanzieren lassen,
obwohl er Arbeit hat.

Interpretierst Du hier nicht?

Vater sollte Sohn mal anbieten, ihm die Wohnung zum
ortsüblichen Mietzins zu vermieten. Ich denke mal, der Sohn
wird dann ganz schnell darauf verzichten und sich vielleicht
eine kleinere, günstigere Wohnung suchen.
So kann der Sohn lernen, auf eigenen Beinen zu stehen und den
Eltern nicht mehr auf der Tasche zu liegen.

Und was, wenn der Vater das nicht möchte? Wenn er dem Sohn das Leben finanzieren wollen würde, würde er keine Miete von ihm verlangen. Ich sehe ehrlich gesagt kein Problem darin, einen reduzierten Mietpreis von seinem Kind zu verlangen.

Gruß
Tina

Und was hat dieser Beitrag im Rechtsbrett zu suchen?
Ich könnte jetzt in eine andere Richtung spekulierend, auch schreiben, dass die Mieterin mal ihr Verhalten ihren VMn gegenüber überprüfen möge. Vielleicht dient der Wohnungswunsch des Sohnes nur dazu eine unliebsahme Mieterin auf die schnelle Art loszuwerden.
Aber dies würde ich in diesem (Rechts-)Brett nie tun. Das gehört schließlich ins Plauderbrett.

vnA

2 Like

Servus, von nixahnung und engelchen,

  1. natürlich war das von mir kein rechtlicher Rat. Aber der UP sagt ja ausdrücklich, er findet, der Sohn sollte sich eine eigene Wohnung suchen, auch wenn eine Eigenbedarfskündigung rechtens wäre.

Und er fragt ausdrücklich, wie wir das finden! Insofern habe ich nur auf seine Frage geantwortet.

Und wenns wirklich hier nicht herpaßt, wird der MOD schon entsprechend reagieren. Das mußt nicht du übernehmen.

  1. Engelchen: wie du aus dem letzten Satz des UP entnehmen kannst, hat er eben kein gutes Gefühl dabei, der Dame zu kündigen.

Meine Eltern hätten mich selbstverständlich weiter unterstützt, aber ich hätte ein Problem damit gehabt, ihnen ständig auf der Tasche zu liegen.
Leider denken nicht alle so, wie man aus den vielen Anfragen entnehmen kann, in denen sich Leute darüber aufregen, daß ihre Eltern ihr Erbe verprassen.

Gruß Manu

  1. Engelchen: wie du aus dem letzten Satz des UP entnehmen
    kannst, hat er eben kein gutes Gefühl dabei, der Dame zu
    kündigen.

Wie kommst Du darauf, das der UP der Vermieter ist?

Gruß
Tina

Servus, Engelchen,

ich hatte das aus der Formulierung „Fall in der Familie“ gefolgert.
Und „FAQ“ habe ich dennoch nicht geschrien, weil ja keine rechtliche Bewertung gewünscht war, sondern UP lediglich unsere Meinung zum moralischen Aspekt wissen wollte.

Gruß Manu

Servus, Engelchen,

ich hatte das aus der Formulierung „Fall in der Familie“
gefolgert.

Hi,

es könnte aber auch die Familie der Frau sein.

Und „FAQ“ habe ich dennoch nicht geschrien, weil ja keine
rechtliche Bewertung gewünscht war, sondern UP lediglich
unsere Meinung zum moralischen Aspekt wissen wollte.

Das wäre dann ein Fall für das Plauderbrett.

Gruß
Tina

Hallo!

Wenn man sich das mal überlegt, ist das eigentlich ganz schön
fies.

Eigentlich finde ich es ganz schön fies von jemanden, in einer wohnung wohnen zu wollen, die der Eigentümer dringend braucht.

Privatvermieter - und nur solche mieten Eigenbedarf an - sind selten irgendwelche Krössusse mit dicken Bankkonten und fetten Zigarren. Klar gibt es unberechtigte Eigenbedarfs-Kündigung (die danna uch vo0r Gericht kenen Bestand) haben - aber bei einem berechtigte Eigenbedarf besteht eine wirkliche Notwendigkeiot. Da von „fies“ zu sprechen, zeugt schon von eine sehr einseitigen Blick auf die Welt.

Wenn ich mich heute von meiner Frau trennen müsste, bliebe mir vermutlich nur der Weg zurück in meine alte Wohnung. Eine gleichwertige Mietwohnung wäre deutlich teurter, und ich würde sie als Selbständger ohne Gehaltszettel in münchen wahrscheinlich gar nicht bekommen.

Eine Kollegin bekamm eine Stelle in München. Wohnungen - teuer und rar. Der Vater besitzt hier eine Wohnung. Die Eigenbedarfskündigung zog sich über eineinhalb jahre hin - also eineinhalb Jahre die höhere Miete bezahlt und zwei Umzüge in kürzester Zeit.Davon, daß sie in der „Übergangswohnung“ sich natürlich nicht richtig einleben konnten, ganz zu schweigen. Ist das nicht fies?

Hier im Brett schlug kürzlich der Fall auf von einem Vermieter, der seine eigene Wohnung (die auch nur nur gemietet war), räumen musste - und nun im Hotel rumsitzt, weil der Mieter seines Eigentums die Räumungsklage ignoriert. Fies? Ohja.

Da hat sich jemand schön in einer Wohnung eingerichtet,
wohlmöglich viel Geld und Zeit in die individuell an die
Wohnung angpasste Ausstattung gesteckt

Würde ich bei ener Mietwoznung nicht machen. Ich würde nur Möbel und Einrichtungsgegenstände kaufen, die man problemlos umziehen kann. Es ist eben kein Eigentum, dessen sollten sich Mieter bewusst sein.

Die Mieterin ist eine
ältere Frau, die aus den letzten 3 Wohnungen immer jeweils
nach 2-3 Jahren wegen Eigenbedarf rausmusste.

Erstaunlich - ich habe in meinem Umfeld genau drei Eigenbedafskündigungen in zehn jahren mitbekommen (zwei berechtigt, eine unberechtigt).

Ich finde, auch wenn es rechtens ist,
soll er sich lieber vor Ort eine neue Wohnung suchen. Wie seht
Ihr das?

Der Sohn des Vermieters ist nicht verpflichtet, das Leben der Mieterin dadurch zu subventionieren, daß er selbst eine höhere Miete zahlt. Dafür kauft man sich ja auch Eigentum, um es zu nutzen. Ich finde die Vorstellung, daß es gerecht sein soll 1000 Euro Miete zu zahlen, während die Mieterin in der eigenen Woznung vielleicht nur 700 zahlt, einfach absurd. Wenn man eine Wohnung hat und eine Wohnung braucht, dann muß man sie auch nutzen können.

Gruß,
M.