Hallo Community,
Angenommen, ein Bestandteil eines Mietvertrages über privaten Wohnraum ist, dass der Mieter sich verpflichtet, eine neue Küche in die gemietete Wohnung einzubauen.
Nach 1 Jahr Mietdauer im unbefristetem Mietverhältnis kündigt der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf.
Frage: Ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den entstehenden Schaden, der durch den Abbau/Umbau der Küche in eine neue Wohnung entsteht (z.B. neue
Arbeitsplatte) zu ersetzen oder die Küche dem Mieter gar zum Neu- bzw.
Zeitwert abzukaufen?
Die Kündigung ist zudem rechtswidrig (es gab Streit in jüngster Zeit,
ausserdem verfügt der Vermieter über eine nahezu identische Wohnung
direkt nebenan, die dem Mieter nicht angeboten wurde/werden wird).
Wie ist die Verhandlungsposition in diesem hypothetischen Fall?
Vielen Dank! 
ausserdem verfügt der Vermieter über eine nahezu identische
Wohnung
direkt nebenan, die dem Mieter nicht angeboten wurde/werden
wird).
bei eigenbedarf müsste nicht der mieter auf die identische wohnung ausweichen, sondern der vermieter (es sei denn, die eine liegt im erdgeschoss und der vermieter kann keine treppen mehr steigen oder ähnliches). der eigenbedarf wird hier nur ein vorwand sein. der vermieter müsste den eigenbedarf begründen (sogar mit namensnennung des neuen „mieters“) und kann schadensersatzpflichtig werden, falls der genannte dann dort nicht einzieht. weites feld… mieterverein…
Hallo Jens,
im hier angenommenen Fall ist die EB-Kündigung in jedem Fall rechtswidrig.
Der Punkt, der mich interessiert, ist der Vertragsbestandteil „Mieter verpflichtet sich, eine Küche in die Mietwohnung einzubauen“. Macht sich der Vermieter hier also schadenersatzpflichtig, wenn er dem Mieter eine Modernisierung im Mietvertrag auferlegt (für eine vorübergehende Mietzeit von 12 Monaten hätten ja eventuell 2 Herdplatten ausgereicht und es keiner EBK bedurft) und ihm dann wegen Eigenbedarf kündigt?
ich sehe keinen grund für schadensersatz. wenn der vermieter das als bedingung in den vertrag aufgenommen hat, kann man das als teil der miete betrachten. es wäre vielleicht sache des mieters gewesen, dies an bedingungen zu knüpfen - beispielsweise an eine (teil-)rückzahlung bei vorzeitiger kündigung etc.
zugegeben nutzt der vermieter in diesem fall den mieter offensichtlich aus. lässt sich die küche zahlen und wirft dem mieter dann raus…
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