Eigenbedarfskündigung nach abgelehnter Vertragsänderung

Hallo,

ein Haus mit Mietern wird vom Eigentümer veräußert. Die Mietverträge garantieren bis 2020 das Ausbleiben einer Mieterhöhung. Der neue Käufer weiß dies, verlangt aber nach Übernahme der Immobilie trotzdem von den Mietern, den Vertrag dahingehend zu ändern, die Miete auch vor 2020 erhöhen zu dürfen. Dies lehnt ein Mieter ab. Die Eigenbedarfskündigung für den Sohn folgt auf dem Fuße.

Kommt der neue Eigentümer mit der Nummer durch oder ist bereits durch die Vorgeschichte der Eigentumsbedarf nach Treu und Glauben unplausibel?

Danke und Gruß

Martin

Hi,

Wenn der Eigenbedarf begründbar ist, der Vermieter keine andere Wohnung frei hat und die Wohnung auch eine Angemessene Größe für den Sohn hat, dann kann er damit durchkommen.

ist der Eigenbedarf unbegründet hat der Vermieter keine changse.

Trotzdem ncohmals der Hinweis darauf, dass der Eigenbedarf unmittelbar nach der Ablehnung der Vertragsänderung geäußert wurde. Der Eigentümer hat dem Mieter unmittelbar zuvor die Weiterführung des Mietverhältnisses zu geänderten Konditionen angeboten und ihn in diesem Zusammenhang nicht darüber aufgeklärt, dass in absehbarer Zeit ein Eigenbedarf eintreten könnte. Bereits nach Ablehnung der Annahme des geänderten Vertrages durch den Mieter erfolgte ein Anruf des Sohnus, der einen Besichtigungstermin der noch ungekündigten Wohnung vereinbaren wollte, vermutlich um den Mieter zur Annahme der geänderten Knditionen zu bewegen. Ist in dieser Konstellation nicht ein Verstoß des Eigentümers gegen Treu und Glauben zu sehen?

Hi,

nö, denn wenn ich diesen Text zu ende geschrieben habe ruft mich mein Sohn an und Sagt, dass er zurück in die Stadt zieht wo ich Wohne, da er gerade einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hatte. Er benötigt noch eine neue Wohnung, ob er nicht eine meiner Mietwohnungen haben kann.

Woher sollte ich dass den wissen, bevor ich auf Direkt abschicken drücke?

So schnell können sich Dinge ändern. Aber Tipp in diesen Fall - Kommunikation mit den Nachbarn, ob die auch alle eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben, weil sie nicht eine Änderung des Vertrages zustimmten oder ähnliches.
Lies mich

Hi Naseweis,

du hast schon recht - Dinge können sich ändern. Meines Erachtesn muss aber eine solche Änderung auch nachvollziehbar sein, was in deinem konstruierten Beispiel gegeben ist.

Im vorliegenden Fall ist es hingegen so, dass der Sohn bereits eine Wohnung im Ort bewohnt und jetzt damit argumentiert, dass der Vater ja ein neues Eigenheim mit einer renovierten wohnung hat, wo er günstiger wohnen kann. Die Frage ist, ob sowas nicht zumindest als Option absehbar war, als der Eigentümer die Weiterführung des Vertrags zu geänderten Konditionen angeboten hat. Meines Wissens ist ein Eigentümer bei Vertragsschluss darüber offenbarungspflichtig, ob die Option eines Eigenbedarfs in absehbarer Zeit besteht. Im Fall des Umzugs aus einer anderen Stadt vs. neuer Arbeitsvertrag ließe sich eine Absehbarkeit verneinen. Dass eine neue Wohnung des Vaters aber für den in der Nähe teuer zur Miete wohnenden Sohn attraktiv wäre, ist schon denkbar und sollte daher erwähnt werden. Wird es das nicht, erscheint ein spontaner Sinneswandel innerhalb weniger Tage unplausibel und dürfte der Rechtslage in Verbindung mit der zuvor abgelehnten Vertragsänderung nicht standhalten, oder?

Gruß

Martin

Sinneswandel innerhalb weniger Tage unplausibel und dürfte der
Rechtslage in Verbindung mit der zuvor abgelehnten
Vertragsänderung nicht standhalten, oder?

huhu,

woher soll ich wissen wie wohl ein Gericht/Berufungsgericht bei dieser Sachlage entscheidet. Das kann man nie vorhersehen. Tipp umfassende Beratung vor Ort, da dort Einzelheiten einfacher zu klären sind.

bitte mal hier lesen:
http://www.mietrecht4u.de/eigenbedarf.aspx
http://www.hausundgrundddf.de/fileadmin/Dokumentenab…