Hi Naseweis,
du hast schon recht - Dinge können sich ändern. Meines Erachtesn muss aber eine solche Änderung auch nachvollziehbar sein, was in deinem konstruierten Beispiel gegeben ist.
Im vorliegenden Fall ist es hingegen so, dass der Sohn bereits eine Wohnung im Ort bewohnt und jetzt damit argumentiert, dass der Vater ja ein neues Eigenheim mit einer renovierten wohnung hat, wo er günstiger wohnen kann. Die Frage ist, ob sowas nicht zumindest als Option absehbar war, als der Eigentümer die Weiterführung des Vertrags zu geänderten Konditionen angeboten hat. Meines Wissens ist ein Eigentümer bei Vertragsschluss darüber offenbarungspflichtig, ob die Option eines Eigenbedarfs in absehbarer Zeit besteht. Im Fall des Umzugs aus einer anderen Stadt vs. neuer Arbeitsvertrag ließe sich eine Absehbarkeit verneinen. Dass eine neue Wohnung des Vaters aber für den in der Nähe teuer zur Miete wohnenden Sohn attraktiv wäre, ist schon denkbar und sollte daher erwähnt werden. Wird es das nicht, erscheint ein spontaner Sinneswandel innerhalb weniger Tage unplausibel und dürfte der Rechtslage in Verbindung mit der zuvor abgelehnten Vertragsänderung nicht standhalten, oder?
Gruß
Martin