Eigenbedarfskündigung, wegen Nähe zum Arbeitsplatz

Hallo Zusammen,
wenn ein Vermieter schon zweimal per Gericht abgewiesen würde, wegen Eigenbedarfskündigung, und er sich nun ein drittes Mal zu Gericht begeben würde, diesmal mit der Begründung, er sei näher an seinem noch nicht vorhandenen Arbeitsplatz (10 km näher) wie könnte man ihm dann den Wind aus den Segeln nehmen?

Der fiktive Fall wäre, dass eine Firma ihn zum Schein eine Anstellung in Aussicht stellen würde, schriftlich, wenn er denn näher an dieser Firma wohnen würde. Die Entfernung würde dann nur noch 20 km statt der derzeitigen 30 km sein.

Wie könnte ich vorgehen, wenn ich ein solches Problem haben würde? Der Vermieter hätte kein Interesse an Job oder Wohnung, sondern wolle nur aus lauter Giftigkeit den Mieter aus seiner Eigentumswohnung heraus haben.
Auch hätte die Firma Schein, garkein Interesse den Mann einzustellen, sondern hätte diesen Brief nur aus Gefälligkeit ausgestellt. Unwahrheiten, das der Mann dort schon als Aushilfe gearbeitet hätte, wurden schon aufgedeckt.

Habe diese Frage in anderer Art in einem anderen Brett gestellt und wurde auf die Möglichkeit der Besseraufhebung in diesem Brett hingewiesen.
Liebe Grüße
:slight_smile: Caschmi

Hallo,

Der fiktive Fall wäre, dass eine Firma ihn zum Schein eine
Anstellung in Aussicht stellen würde, schriftlich, wenn er
denn näher an dieser Firma wohnen würde. Die Entfernung würde
dann nur noch 20 km statt der derzeitigen 30 km sein.

nach meiner persönlichen Meinung dürfte das wohl kaum Aussicht auf Erfolg haben. 10 km Differenz machen ca 10 Minuten mehr Anfahrtweg (statt 30 Minuten nur 20 Minuten). Welcher Richter würde denn glauben, dass das ausschlaggebend für eine Beschäftigung ist?

Im Zweifel ist sowas aber immer am besten bei einem Anwalt aufgehoben, da der die Umstände besser beurteilen kann.

Gruß, Niels

Hallo Zusammen,
wenn ein Vermieter schon zweimal per Gericht abgewiesen würde,
wegen Eigenbedarfskündigung, und er sich nun ein drittes Mal
zu Gericht begeben würde, diesmal mit der Begründung, er sei
näher an seinem noch nicht vorhandenen Arbeitsplatz (10 km
näher) wie könnte man ihm dann den Wind aus den Segeln nehmen?

Hallo,

der VM hat hier einen Anspruch auf Eigenbedarf, wenn er nachweisen kann, dass diese kürzere Entfernung im Vorteile bringt. Der Mieter, der nun bezweifelt, dass es so ist, muss beweisen, dass das Arbeitsverhältnis nicht der Wahrheit entspricht. Insbesondere angesichts der Entscheidung des BGH VIII ZR 368/03 vom 18.05.2005 , derzeit nur unter http://www.bundesgerichtshof.de und dort unter Pressemitteilung 75/2005 nachzulesen, wird dieser Beweis schwer sein.

Sicher würde ein Gericht, wollte ein Mieter vorzeitig ausziehen, weil er eine kürzere Wegstrecke hat, einer Klage nicht stattgeben. Jedoch hat der VM ein Recht, eine dem Arbeitsplatz näherliegende Wohnung zu nehmen. Das Gericht hat hier neben der kürzeren Fahrtstrecke auch zu berücksichtigen, welche Kosteneinsparungen dem VM entstehen, wenn er in sein Eigentum einziehen will.

Der fiktive Fall wäre, dass eine Firma ihn zum Schein eine
Anstellung in Aussicht stellen würde, schriftlich, wenn er
denn näher an dieser Firma wohnen würde. Die Entfernung würde
dann nur noch 20 km statt der derzeitigen 30 km sein.

Wie könnte ich vorgehen, wenn ich ein solches Problem haben
würde? Der Vermieter hätte kein Interesse an Job oder Wohnung,
sondern wolle nur aus lauter Giftigkeit den Mieter aus seiner
Eigentumswohnung heraus haben.
Auch hätte die Firma Schein, garkein Interesse den Mann
einzustellen, sondern hätte diesen Brief nur aus Gefälligkeit
ausgestellt. Unwahrheiten, das der Mann dort schon als
Aushilfe gearbeitet hätte, wurden schon aufgedeckt.

Habe diese Frage in anderer Art in einem anderen Brett
gestellt und wurde auf die Möglichkeit der Besseraufhebung in
diesem Brett hingewiesen.
Liebe Grüße
:slight_smile: Caschmi

Gruss Günter