Hi,
mal folgendes Beispiel: Angenommen 3 Familien mit Kindern würden ein vermietetes 3-Familienhaus von einem Besitzer abkaufen. Können allen drei Mietparteien wegen Eigenbedarf gekündigt werden?
Angenommen die Mietparteien wären kinderlos, in Arbeit und unter 10 Jahren im Mietverhältnis. Der Wohnungsmarkt ist allerdings mehr als schlecht und hart umkämpft.
Denkt ihr eine Eigenbedarfskündigung wäre möglich?
Vielen Dank für eure Meinungen.
Hallo,
das zu kaufende Grundstueck mit Haus,
wem soll es gehoeren? Wer soll hinterher wie im Grundbuch stehen?
Einer der drei wird alleiniger Kaeufer.
Alle bilden eine GBR , und die GBR kauft. Gemeinschaft buergerlichen Rechts
Erst das Haus in Wohnungen teilen, in 3x Sondereigentum. Und jeder kauft eine Wohnung.
Die Rechtslage waere durchaus unterschiedlich.
Jeder Kaeufer kann seinem Mieter kuendigen, innerhalb des Rechts mit unterschiedlichen Bedingungen und speziell Fristen.
Immer geht um den Grundstueckserwerb mit Zubehoer wie Zaun, Gebaeude, Wegerechte und was auch immer.
Gruss Helmut
so wird das aber nichts mit der eigenbedarfskündigung durch/für die anderen beiden.
hast du mal darüber nachgedacht, dass in diesem fall die mieter ein vorkaufsrecht haben?
Oh Gott… das wird dann wohl doch eine komplizierte Angelegenheit.
Geplant wäre ganz banal: 1 Verkäufer verkauft ein Mehrfamilienhaus. 3 Parteien kaufen jeweils eine Partei. Punkt. Es gibt eine WEG. Und jeder spricht einer Partei eine Eigenbedarfskündigung aus.
Vielleicht wäre einfach eine Abfindung anbieten um den Auszug reizvoll zu machen, dann die einfachste Möglichkeit… Dies müsste natürlich vor Kauf geklärt sein.
Das geht doch nur, wenn die 3 Wohnungen bereits aufgeteilt sind.
Das ist in einem reinen Mietobjekt mit einem Eigentümer nicht zu erwarten.
Hier müsste doch erstmals in 3 Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
Und da haben die alten Mieter besondere Rechte und längere Kündigungsfristen ,insbesondere können sie selbst die Wohnung zu dem Preis kaufen den ihr selbst zahlen wollt !
Und zwar sogar nach Vertragsschluss noch. Der Kauf würde dann rückabgewickelt, ihr habt dann das Nachsehen.
Natürlich nur, wenn die Altmieter Geld haben und auch kaufen wollen, gezwungen wird niemand.
MfG
duck313
Das ist doch nur eine Liste an Moeglichkeiten, welche Version des Eigentums der Fragesteller sich denken koenne.
es gibt nicht je eine Partei.
Wer kauft das Grundstueck (mit Zubehoer wie 3 Wohnungen zusammen)?
Wer teilt es, wie wann, vorher nachher?
Dann koennte eine WEG mit 3 Wohnungen entstehen.
Die Methode dafuer ist nicht der Kauf.
Also es ist ein 3Familienhaus mit derzeit 3 vermieteten Wohnungen. Die Wohnungen werden exakt so übernommen wie vermietet. Derzeit gibt es einen Eigentümer…der übrigens noch weitere 40 Wohnungen besitzt; die aber leider allesamt kleiner sind, als die die evtl gekündigt werden.
Alle im Haus lebenden parteien sind kinderlos, jung und in Beschäftigung.
Leider würde keine Kaufpartei einen so hohen Kredit bewilligt bekommen, so dass einzeln gekauft werden muss…wie auch immer das dann aussehen muss.
Ich denke wir müssen in jedem Fall vorab mal einen Anwaltstermin wahrnehmen. Vor allem das mit dem Vorkaufsrecht macht mir etwas Angst.