Hallo,
angenommen jemand wohnt als Mieter in einer Wohnung, die vor 10 Jahren zwangversteigert wurde.
Es gilt in der Region nach Kauf eine 10 Jahresfrist für Eigenbedarfskündigung.
Der Eigentümer meldet Eigenbedarf an, so dass der Mieter exakt 10 Jahre nach dem kauf die Wohnung räumen muss.
Darf der Eigentümer das, oder kann er erst ab Ablauf der 10 Jahre nach Kauf kündigen (also Auszugstermin 10 Jahre plus Kündigungsfrist)?
Ich hoffe, das war halbwegs verständlich.
Vielen Dank für Infos,
Paran