angenommen jemand wohnt als Mieter in einer Wohnung, die vor 10 Jahren zwangversteigert wurde.
Es gilt in der Region nach Kauf eine 10 Jahresfrist für Eigenbedarfskündigung.
Der Eigentümer meldet Eigenbedarf an, so dass der Mieter exakt 10 Jahre nach dem kauf die Wohnung räumen muss.
Darf der Eigentümer das, oder kann er erst ab Ablauf der 10 Jahre nach Kauf kündigen (also Auszugstermin 10 Jahre plus Kündigungsfrist)?
Der Vermieter darf erst nach Ablauf der Kündigungssperrfrist fristgerecht kündigen, sofern nicht Sonderrechte wie z. B. fristlose Kündigung wegen Mietnichtzahlung vorher greifen.
stimmt, bis 1 Monat nach Zwangsversteigerung kann gekündigt werden. Wurde halt nicht.
Die 10 Jahresfrist nach Kauf einer vermieteten Wohnung in Berlin kenne ich aus div. Berichten und der Aussage eines Anwalts - § kann ich dazu nicht nennen.
habe nochmal gegoogelt - Du hast recht, die Sperrfrist gilt ab Umwandlung in Eigentumswohnung, nicht ab späterem Erwerb.
Da hat mir ein Anwalt vor Jahren Unfug erzählt.