Hallo Wissende,
Vermieter hat Dreifamilienhaus mit drei ähnlich großen Wohnungen, wovon eine Wohneinheit schon vom Sohn bewohnt wird. 2 Einheiten sind vermietet. Die Tochter des Vermieters hat eine neue Ausbildungsstelle in der Stadt. Vermieter möchte deshalb einem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Die Gründe, denke ich, sind ausreichend. Vermieter würde am liebsten Mieterin 1 kündigen. Diese hat 2 Kinder, 1 minderjährig und wohnt seit längerem in der Wohnung Mieter2 ist alleinstehend und wohnt erst 2 Jahre in der Wohnung.
Da Mieter 1 ständig den Hausfrieden stört sich nicht an Ruhezeiten und Treppenreinigung hält bzw. alles immer erst auf Anmahnen erledigt. Gemeinschaftsbereich zumüllt (Die Wohnung auch was zwar Privatsache ist aber schon Tendenz zur Messi-Wohnungen zeigt), Handwerker nicht in die Wohnung lässt usw., würde der Vermieter natürlich lieber Ihr kündigen anstatt dem „angenehmen“ Mieter 2. Die Frage ist. Inwieweit muss der Vermieter die Sozialen Kriterien bei der Festlegung der Wohnung die gekündigt werden soll berücksichtigen? Um es nochmal klar zu sagen. Es geht nicht um eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung. Es geht nur um die Auswahl der Wohnung. Vielen Dank für Ratschläge, Kommentare, Links und sonstige Infos. Grüße Wolfgang
Hallo,
ein Fachanwalt fuer Wohnrecht wird fuer wenige 100 Euro eine umfassende Auskunft geben koennen. Er kann auch die rechtssichere Kuendigung weiterfuehren.
Gruss Helmut
Hallo!
es gibt im Mietrecht keine „Sozialauswahl“ ( Anm. wie im Arbeitsrecht).
Der Vermieter ist frei darin, welchem Mieter er kündigt um Eigenbedarf anzumelden.
Da Eigenbedarf für Tochter in Ausbildung, darf man annehmen, das eilt.
Kommt also auf die Kündigungsfristen an. Wenn ein Mieter 6 od. 9 Monate Kündigungsfrist hat, der andere „nur“ 3 Monate. Dann mag sich rein praktisch ergeben, wer „dran ist“.
Der Mieter kann aber der Kündigung widersprechen, wenn sie für ihn eine „besondere Härte“ bedeuten würde.
MfG
duck313
Vielen Dank für Eure Anregungen. Besonders der Hinweis auf eine nicht vorhandene Sozialauswahl im Mietrecht war sehr hilfreich.
Viele Grüße Wolfgang