wenn jemand ein Einfamilienhaus kaufen möchte, das seit 2,5 Jahren vermietet ist (z.B. Kündigungsfrist lt.Mietvertrag 3 Monate). Der Erwerber selbst eine Eigenbedarfskündigung erhalten hat. Könnte er auf Eigenbedarf kündigen? Gilt hier auch diese Sperrfrist nach §577?
der Erwerber kann auf Eigenbedarf kündigen, sobald er im Grundbuch als Besitzer der Immobilie eingetragen ist, voher nicht. Das kann sich hinziehen. Ausserdem sind Eigenbedarfskündigungen immer mit besonderer Vorsicht auszuführen. Des Weiteren könnte ein Mieter sich rausklagen lassen. Also lieber kein vermietetes Eigenheim unter Zeitdruck kaufen!
Paragraph 577 regelt den Fall das Wohnraum in Eigentum umgewandelt wird. Also in dem Fall in dem in einem Mehrfamilienhaus die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden. Nicht wenn eine Eigentumswohnung bzw. ein Einfamilienhaus verkauft werden, auch wenn diese vermietet sind.