Hallo,
ein Vermieter kündigte nach nur 3 1/2 Wochen das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf. Kurzfristig wurde von der Ehefrau die Scheidung eingereicht und laut Ehevertrag hat Sie Anspruch auf diese Whg. und will unbedingt in diese Whg. einziehen.
Bei Einzug des Mieters wurde vom Mieter alles neu renoviert, Decken, Wände gestrichen, neue Möbel, einen Holzofen gekauft usw. und nun soll er nach 3 Monaten Kündigungsfrist wieder ausziehen.
Dem Mieter entsteht finanzieller Schaden und er hatte vor Abschluss des Mietvertrags extra mit dem Vermieter über das Thema Eigenbedarf gesprochen, da er zuvor viele Mietangebote mit z. B. Befristung auf 3-4 Jahre vorliegen hatten und diese aus dem Grund abgelehnt hat. Er wollte längerfristig in diese Whg. einziehen. Wenn er vor Beginn des Mietverhältnisses darauf aufmerksam gemacht worden wären, wäre er nicht eingezogen.
Welche Rechte hätte er?
Hallo.
Die Eigenbedarfskündigung könnte treuwidrig sein und der Vermieter könnte sich schadensersatzpflichtig machen. Zum Schaden gehören dabei unter anderem die Aufwendungen für die Renovierung, die in Absprache mit dem Vermieter erfolgten, sowie die Umzugskosten.
Hallo,
ein Vermieter kündigte nach nur 3 1/2 Wochen das
Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf. Kurzfristig wurde von
der Ehefrau die Scheidung eingereicht und laut Ehevertrag hat
Sie Anspruch auf diese Whg. und will unbedingt in diese Whg.
einziehen.
Der Ehevertrag zwischen Vermieter und Ehefrau ist das Problem des Vermieters und hebelt nicht den Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter aus. Er hätte sich halt vor Mietvertragsabschluss bei seiner Frau vergewissern sollen, dass er von ihr aus die Wohnung unbefristet vermieten kann und sie nicht etwa vorhat, die Scheidung einzureichen und dann da einziehen will. Sie kann sich das natürlich sehr kurzfristig 180° anders überlegt haben (wogegen die Lebenserfahrung spricht) und dann ist es entweder von ihr treuwidrig, womit der Eigenbedarf entfällt - oder vom Vermieter aufgrund vorvertraglichen Verschuldens (Verstoß gegen Sorgfaltspflichten) zu vertreten.
Die Chancen stehen sehr gut, die Kündigung entweder abzuwehren oder sich alle mit einem neuerlichen Umzug verbundenen Kosten ersetzen zu lassen. Ich würde mir einen Fachanwalt nehmen.
Gruß
smalbop
Hallo David,
ein Vermieter kündigte nach nur 3 1/2 Wochen das
Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf. Kurzfristig wurde von
der Ehefrau die Scheidung eingereicht und laut Ehevertrag hat
Sie Anspruch auf diese Whg. und will unbedingt in diese Whg.
einziehen.
erst mal braucht der Ehevertrag den Mieter nicht zu kümmern.
Jetzt ist aber die Frage, ist der Eigenbedarf gerechtfertigt. Wie schon die Vorposter angedeutet haben, kann die Kündigung treuwidrig sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Vermieter bereits vor Abschluß des Mietvertrages gewusst hat, dass eine Scheidung bevorsteht und der Eigenbedarf nötig wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so wäre die Eigenbedarfskündigung erst mal wirksam.
Bei Einzug des Mieters wurde vom Mieter alles neu renoviert,
Decken, Wände gestrichen, neue Möbel, einen Holzofen gekauft
usw. und nun soll er nach 3 Monaten Kündigungsfrist wieder
ausziehen.
Genau aus diesem Fall könnte der Mieter mit einem Widerspruch gegen die Kündigung nach § 574 BGB erfolgreich sein. Diesen Widerspruch müßte der Mieter dem Vermieter nach den Vorgaben des § 574b BGB erklären.
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten.
- Vermieter und Mieter einigen sich, das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit fortzusetzen
oder - es erfolgt keine Einigung, so wird dann per Urteil durch ein Gericht bestimmt, wie lange das Mietverhältnis fortzusetzen ist.
Grundlage hierfür wäre der § 574a BGB
Eine andere Variante wäre natürlich, dass Vermieter und Mieter sich einigen gegen Zahlung einer gewissen Entschädigung an den Mieter das Mietverhältnis kurzfristig zu lösen.
Gruß
Joschi