schönen guten tag,
meine name ist matthias komme aus baden-württemberg. ich habe mich bereits im netz umgeschaut aber keine genaue antwortauf meine frage gefunden.
es geht darum, der vater meiner freundin hatte vor 6 jahren einen schlaganfall und bekommt seither pflegestufe 1. nun ist er vor einer woche ins krankenhaus gekommen, wegen einer darm infektion. im krankenhaus hat er dann noch einen herzinfakt.
die pflege hatte seither seine frau übernommen,diese ist aber körperlich jetzt nicht mehr dazu fähig.
da die rente nicht ausrreichen wird für die pflege, wird das sozialamt einsringen müßen.
da meine freundin kein sonderlich gutes verhältniss zu ihren elter hat, ist sie auch nicht bereit etwas dafür bezusteuern, freiwillig.
meine frage nun, ich habe gelesen dass der eigenbehalt bei 1400.- euro netto liegt bei nicht verheirateten kindern.trifft dass auch zu bei einem gemeischaftlichen haushalt, wir leben seit 10jahren zusammen.
wir wohnen in einer eigentumswohnung die mir gehört.
haben meine ersprnisse bzw. meine gehalt auswirkungen auf den eigenbehalt von 1400.- euro meiner freundin.
sprich, erst wenn meine freundin über diesem betrag verdienen würde, wären sie gesetztlich dazu verpflichtet elternunterhalt zu bezahlen???
ihr nettogehalt beträgt ca.1180.- euro.
auf die frage wie es mit ihren ersparnissen aussieht habe leider keine antwort gefunden.
diese sehen wie folgt aus, bausparvertrag 5000.- euro, der im mai ausbezahlt wird sowie sparbuch mit der selben summe ungefähr.
bedanke mich ganz herzlich im voraus für alle antworten und tips.
beste grüsse
matthias