Guten Tag,
ich hoffe, diesen Beitrag im richtigen Unterforum zu erstellen - ansonsten bitte ich um eine Verschiebung.
Folgender Fall:
Eine Studentin hat einen Riester-Vertrag (sie hat vor dem Studium eine Ausbildung gemacht). 2011 hatte sie kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen.
Es gibt ja irgendwie einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro. Müssen diese jetzt in 2012 eingezahlt werden, um die Zulage für 2011 (wo die Studentin kein Einkommen hatte) zu erhalten oder gibt es für 2011 generell keine Zulage, da dort kein Einkommen erzielt wurde?
Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.