Eigenbeitrag Riester-Vertrag

Guten Tag,
ich hoffe, diesen Beitrag im richtigen Unterforum zu erstellen - ansonsten bitte ich um eine Verschiebung.

Folgender Fall:
Eine Studentin hat einen Riester-Vertrag (sie hat vor dem Studium eine Ausbildung gemacht). 2011 hatte sie kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen.

Es gibt ja irgendwie einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro. Müssen diese jetzt in 2012 eingezahlt werden, um die Zulage für 2011 (wo die Studentin kein Einkommen hatte) zu erhalten oder gibt es für 2011 generell keine Zulage, da dort kein Einkommen erzielt wurde?

Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.

Hallo,

Guten Tag,
ich hoffe, diesen Beitrag im richtigen Unterforum zu erstellen

  • ansonsten bitte ich um eine Verschiebung.

Folgender Fall:
Eine Studentin hat einen Riester-Vertrag (sie hat vor dem
Studium eine Ausbildung gemacht). 2011 hatte sie kein
rentenversicherungspflichtiges Einkommen.

und somit bekommt die Studentin auch keine Zulage.
Es sei denn, die Studentin wäre verheiratet und der Ehemann wäre unmittelbar zulagenberechtigt und hätte auch einen Riester-Vertrag.

Es gibt ja irgendwie einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro.

dieser Beitrag muss gezahlt werden, damit eine Zulage möglich ist.

Müssen diese jetzt in 2012 eingezahlt werden, um die Zulage
für 2011 (wo die Studentin kein Einkommen hatte) zu erhalten
oder gibt es für 2011 generell keine Zulage, da dort kein
Einkommen erzielt wurde?

richtig, es gibt keine Zulage und somit kann der Riestervertrag beitragsfrei gestellt werden bis eine Zulage wieder möglich ist.

Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.

Viele Grüße!

Danke für die schnelle Antwort!

Wie sähe der Fall denn jetzt aus, wenn der Vertrag in 2012 beitragsfrei gestellt wird und die Studentin in 2012 aber wieder ein RV-pflichtiges Einkommen erzielt?
Zählt dann lediglich, dass in 2013 4% des 2012er Einkommens eingezahlt werden, oder muss - um die Zulage in 2013 zu erhalten - in 2012 der Mindesteigenbeitrag (60 Euro) gezahlt worden sein?

Hallo,

ausschlaggebend für den Mindesteigenbeitrag ist das rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen. Also, wenn die Studentin in 2012 wieder rentenversicherungspflichtig werden würde, wäre sie 2012 zulagenberechtigt und müsste 4 % des Einkommens von 2011 bezahlen - da sie da aber kein Einkommen hatte zählt der Sockelbeitrag von 60,- Euro pro Jahr. In 2013 zahlt sie dann 4 % vom Einkommen in 2012 (abzüglich der Zulage) usw.

Vielen Dank für die Antwort!

Eine Anschlussfrage noch:
Sollte der Fall eintreten, dass die Studentin wieder RV-pflichtig wird in 2012, wird die Zulage dafür aber erst 2013 beantragt, oder?
Dann müsste sie sich 2012 um keine Zulagenantrag kümmern, weil es sich dann ja um die Zulage für 2011 handelt (die ja nicht gezahlt wird, da 2011 keine RV-Pflicht bestand).

2013 wird die Zulage für 2012 beantragt, das ist richtig. Allerdings bieten die meisten Anbieter bei Antragsstellung einen sogenannten Dauerzulagenantrag an. In der Praxis kümmert sich dann der Riester-Anbieter um die Beantragung der Zulage und nicht der Kunde. Der Kunde erhält lediglich jedes Jahr einen Fragebogen den er dann ausfüllen muss, wenn sich etwas an seiner Situation geändert hat (z.B. Einkommen, Familienstand, Kinder etc.)
Der zweite Punkt bei Riester ist ja der evtl. Steuervorteil. Die Beiträge für 2012 zur Riester, kann der Kunde also auch zusammen mit seiner Steuererklärung für 2012 geltend machen (nicht erst mit der 2013er Steuer) - sofern überhaupt ein zusätzlicher Steuervorteil gegeben ist.

Alles klar, danke für die hilfreichen Antworten…
Wenn Bankberater auch solche Auskünfte geben würden, hätte man sich die Einzahlungen in 2011 sparen können… Naja, letztendlich kommen Sie einem später zu Gute - und der Steuervorteil ist natürlich auch da.