Hallo zusammen,
ein 45-jähriger ALG II-Empfänger mit kaufmännischer Ausbildung (seit 2003 ALG-II Bezug) wird erstmals zur Arge vorgeladen. Unter anderm heist es in der Ladung. „Bitte bringen Sie zum Termin ihre Bewerbubgsunterlagen und ihre Eigenbemühungen der letzten drei Monate mit.“
Angenommen der ALG II-Empfänger wird zum Termin keine getätigten Bewerbungen vorlegen können. Lediglich hatte er vor 4 Monaten Kontakt mit einer Sportschule aufgenommen, um dort als Sporttrainer tätig werden zu können. Da ihm die erforderliche Lizenz fehlte, bot man ihm an, dort drei einwöchige Praktika zu absolvieren, die er für den Erwerb einer Linzen benötigt. Diese 3 Praktika absolvierte er innerhalb der letzten 3 Monate. Außerdem erhielt er eine persönliche Befürwortungsbescheinigung als Trainer von einem eingetragenen Sportverein. Mit dem Lizenzerwerb, den er in 5 Monaten realisieren u. selbst finanzieren will, erhofft er sich eine Zukunft, als selbstständiger Trainer arbeiten zu können.
Frage: Könnte die Arge wegen dieser „eingleisigen“ Aktivitäten von nicht ausreichenden Bewerbungsaktivitäten sprechen und die Bezüge kürzen? Denn der Arbeitslose hätte ja zwischendurch noch weitere Bewerbungen für kaufmännische Tätigkeiten versenden können.
Würde mich freuen, wenn jemand hier kundig ist.
Merci
Werter Herr Nasenbär
Hallo zusammen,
Ihre Geschichte klingt doch etwas dubios.
2003 gabs HartzIV noch nicht und das Sie von 2003 bis Juli 2007 noch nie beim der ARGE vorgeladen worden sein sollen, halte ich erst Recht für nicht richtig
ein 45-jähriger ALG II-Empfänger mit kaufmännischer Ausbildung
(seit 2003 ALG-II Bezug) wird erstmals zur Arge vorgeladen.
Unter anderm heist es in der Ladung. „Bitte bringen Sie zum
Termin ihre Bewerbubgsunterlagen und ihre Eigenbemühungen der
letzten drei Monate mit.“
Das sollten Sie auf jedenfall ne gut Erklärung haben, Kürzung wirds wahrscheinlich noch nicht geben aber garantiert verschärfte Auflagen.
Angenommen der ALG II-Empfänger wird zum Termin keine
getätigten Bewerbungen vorlegen können. Lediglich hatte er vor
4 Monaten Kontakt mit einer Sportschule aufgenommen, um dort
als Sporttrainer tätig werden zu können. Da ihm die
erforderliche Lizenz fehlte, bot man ihm an, dort drei
einwöchige Praktika zu absolvieren, die er für den Erwerb
einer Linzen benötigt. Diese 3 Praktika absolvierte er
innerhalb der letzten 3 Monate.
haben Sie das der ARGE gemeldet und wurde das von denen genehmigt???
Wenn nicht, gibt das viel mehr Ärger… Eigenmächtige Praktika sind out, schon aus versicherungstechnischen Gründen, was wäre gewesen, Sie hätten dort nen Unfall mit schweren Folgen gehabt???
Außerdem erhielt er eine
persönliche Befürwortungsbescheinigung als Trainer von einem
eingetragenen Sportverein. Mit dem Lizenzerwerb, den er in 5
Monaten realisieren u. selbst finanzieren will, erhofft er
sich eine Zukunft, als selbstständiger Trainer arbeiten zu
können.
Frage: Könnte die Arge wegen dieser „eingleisigen“ Aktivitäten
von nicht ausreichenden Bewerbungsaktivitäten sprechen und die
Bezüge kürzen? Denn der Arbeitslose hätte ja zwischendurch
noch weitere Bewerbungen für kaufmännische Tätigkeiten
versenden können.
wie oben geschrieben…
Würde mich freuen, wenn jemand hier kundig ist.
Merci
LG
Mikesch