Eigenbemühungen fürs Arbeitsamt

Hallo !

Ich bin dabei mich selbstständig zu machen. Seit April beziehe ich Arbetislosengeld und bin arbeitslos. DIe Vorbereitungen auf die Selbständigekit sind seit Mai am Laufen. Businessplan ist erstellt und liegt bei mehreren Banken bereits vor.
Nun will das Arbeitsamt Nachweise über Eigenbemühugnen von mir haben. Was meinen die damit ? Ich hab eine Eingliederungsvereinbarung die am 1.11 endet und ab diesem Datum muss ich Eigenbemühungen nachweisen. Heisst das ich soll mich bewerben obwohl klar ist das ich in die Selbständigkeit gehe sobald die Finanzierung steht ??? Oder wie meinen die das beim Arbetisamt ?

Kann mir jemand helfen ?

Hallo,

Hast Du Überbrückungsgeld beantragt?
Stimmt, Deine Selbstständigkeit beendet die Arbeitslosigkeit, das das Arbeitsamt Bewerbungen möchte, kann ich mir nicht vorstellen und wäre auch unlogisch.

mfg
wipeout

Frage doch einfach mal nach was die genau wollen. Vielleicht zeigst Du Ihnen mal Deienen Businessplan (Die können damit zwar nichts anfangen, aber vielleicht erkennen Sie Deine bemühungen an)

Gruss
Claus

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Hi

Was genau hast Du beantragt ?
Als ich mal Überbrückungsgeld geholt habe, wollten die nix von mir. Bei der Ich-AG weiss ich das nicht so genau

Gruß Thomas

HI Daniel
Bin zwar aber kein Experte, aber vielleicht ist meine Vermutung ja richtig.
Soweit ich weiß (von mir) geht der Weg ja so, daß du zuerst zum Arbeitsamt gehst und denen anmeldest, daß du dich selbständig machen willst.
Wenn du dann Adressen von denen hat und erste Informationen wie du dich weiter verhaltn sollst, gehst du in aller Regel erstmal zu Beratungen z.B. IHK, HWK, etc. und erstellst dann auch den Businessplan.
Aber bevor du dann richtig startest, mit Gewerbeamt usw. mußt du dem Arbeitsamt anmelden, daß du dich jetzt soweit vorbereitet hast, daß du vor der Existenzgründung stehst, damit die dich ab dem Datum, als nicht mehr Arbeitssuchen eintragen können. Und ich denke das wollen die wissen. Ob du schon bei Banken warst, der Businessplan fertig ist und alle anderen Formalitäten vorbereitet wurden, bzw wie weit du noch dafür brauchst.

Langer Rede kurzer Sinn, entweder wollen sie wissen, wie weit du schon bist, weil du dich länger nicht gemeldet hast, oder ab wann du in die Selbständigkeit gehst. Bei unsicherheit, einfach anrufen.

Grüße
Novalee

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Hallo Daniel,

hierzu ein Blick ins Gesetz:

§ 119 Abs 1 Nr. 1 SGB III, auf den Du bei Deiner ersten Meldung ausdrücklich hingewiesen worden bist, sagt:

„Eine Beschäftigung sucht, wer alle Möglichkeiten nutzt und nutzen will, um seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden.“

Das Wort „alle“ sagt alles. Du mußt auf Anforderung belegen, daß Du tatsächlich alles tust, um Deine Beschäftigungslosigkeit zu beenden.

Das macht keinen Spaß (mir auch nicht, ich bin in der gleichen Situation), aber wenn Du das Geld haben willst, mußt Du die Regeln einhalten.

Ob es ausreicht, daß Du jetzt bereits ein halbes Jahr lang die Selbständigkeit planst, hängt auch davon ab, ob es offene Stellen gibt, die zu Deiner Qualifikation im Rahmen des Zumutbaren (steht auch im SGB III was das ist) passen. Wenn es diese gibt, mußt Du Dich auch um diese Alternative kümmern, wenn Du die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit haben willst. Zumindest solltest Du glaubhaft machen können, daß Du Dich um den Arbeitsmarkt kümmerst.

Schöne Grüße

MM

Also,
zuerst würde ich fragen, was die damit meinen. Und wenn die wirklich wollen, dass du dich trotz deines Weges in die Selbständigkeit irgendwo bewerben sollst, dann mach es doch. Wenn du dem potentiellen Arbeitgeber sagst, dass du dich recht bald selbständig machst, dann kriegst du die Stelle ohnehin nicht, aber du hast nachgewiesen, dass du dich beworben hast.
Wenn das Arbeitsamt nämlich wirklich so blöde Forderungen stellen sollte, dann muss man eben das Beste daraus machen.