Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem, mir liegt ein Fallbeispiel für welches ich die Lösung suche. Mittlerweile bin ich jedoch so verwirrt durch die Gesetzgebung das ich auf keine Lösung komme. Nun das Beispiel.Ein Mann besorgt seiner Freundin ein Auto, sie bezahlt dieses Auto jedoch von ihrem Geld und nutzt dieses Auto auch. Der Mann meldet dieses Auto auf seinen Namen an, damit die Frau nicht die hohe Versicherungsprämie zahlen muss. Nach einiger Zeit trennt sich das Paar und der Mann entschließt sich das Auto zu verkaufen, da er im Besitz des Zweitschlüssels und des Kraftfahrzeugbriefs ist. Er holt sich das Auto vor der Haustür seiner Ex- Freundin ab, ist das rechtens? Auf welchen Paragraphen kann sich wer berufen und wer ist Eigentümer bzw. Eigenbesitzer, Besitzer. Ich bin für jede Antwort die mir ein wenig weiterhelfen kann dankbar. Viele Grüße Anke
Hallo Anke,
Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt besitzt, Bsp.: Ich klaue Dein Sparbuch (und bin momentan Besitzer, aber nicht Eigentümer) und hebe davon Geld ab.
Eigentümer ist, wer die rechtliche Gewalt über etwas hat. Das wärst in diesem Falle Du.
Besitzer des Autos ist also er, Eigentümerin sie.
Mehr gibt´s von anderen Rechtskundigen.
Gruß. Martin
hi,
also besitz und eigentum wurden schon geklärt. fraglich ist, ob sie jemals eigentümer waren?
wurde der kaufvertrag IN IHREM NAMEN geschlossen? hat der verkäufer erkannt, dass ihr freund IN FREMDEM NAMEN (also als stellvertreter) gehandelt hat?
wenn sie ihrem freund nur geld gegeben haben und er damit ein pkw gekauft hat, wird es schwierig zu beweisen, das eigentlich sie eigentümerin geworden sind (einigung + übergabe erfolgte an den freund).
m.E. kann auch nur der einfach in den brief eingetragen werden (als anscheinsbeweis), der im kaufvertrag steht. in dem fall gehe ich davon aus, das auch der freund im kaufvertrag stand, nur so wird einfach der freund als halter eintragbar.
problematik: stand der mann im kfz-brief, ist ein gutgläubiger erwerb durch den 3. möglich, es sei denn der 3. war bösgläubig und wusste, dass sie eigentlich der eigentümer sein sollten.
ist alles eine frage der beweislage.
mfg vom
showbee