Eigenbetriebliche Leistung?

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall, der mir Kopfzerbrechen bereitet:
M ist Eigentümer von mehreren Mietwagen und hat auch eine Reparaturwerkstatt. A mietet ein PKW und bringt ihn leicht beschädigt zurück. M repariert den Wagen und stellt A (z.B.) 100 Euro + 19 Euro Ust in Rechnung. A will nur 100 Euro zahlen, da er meint es liege wegen eigenbetrieblicher Leistung kein steuerbarer Umsatz vor.

Hat A recht? Ich denke nein, da es keinen Unterschied macht, ob M das Fahrzeug selbst repariert oder dies von einem fremden Dritten erledigen lässt. Wieso sollte A also begünstigt werden, bloß weil M auch eine Werkstatt hat.

Schon mal Danke für’s Feedback
Alex

Hallo,

die Zahlung von A an M stellt keinen echten Schadensersatz dar. Vielmehr findet zwischen den beiden ein Leistungsaustausch statt, wenn A den M beauftragt hat, den Pkw zu reparieren. Die 100€ stellen Entgelt dar und sind umsatzsteuerbar. Also fällt USt i.H.v. 19€ an.

Jule

Hallo,

folgender fiktiver Fall, der mir Kopfzerbrechen bereitet: M ist Eigentümer von mehreren Mietwagen und hat auch eine Reparaturwerkstatt. A mietet ein PKW und bringt ihn leicht beschädigt zurück. M repariert den Wagen und stellt A (z.B.) 100 Euro + 19 Euro Ust in Rechnung. A will nur 100 Euro zahlen, da er meint es liege wegen eigenbetrieblicher Leistung kein steuerbarer Umsatz vor.

Hat A recht? Ich denke nein, da es keinen Unterschied macht, ob M das Fahrzeug selbst repariert oder dies von einem fremden Dritten erledigen lässt.

Genauso ist es. Der A ist doch nicht Unternehmer M. Wie und was M in seinem Unternehmen macht, kann dem A vollkommen egal sein. M hat eine steuerbare und steupflichtige Leistung für A erbracht und muss daher auch eine Rechnung inkl. USt stellen.

Grüße

Wie sieht es aus, wenn A dem M keinen Auftrag erteilt hat, sondern nur das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben hat? Wird der M dann aus „Geschäftsführung ohne Auftrag“ tätig und kann Aufwendungsersatz (inkl. USt.) verlangen?

Hallo,

wenn der M ohne einen Auftrag des A tätig wird, kommt es folglich nicht zu einem Leistungsaustausch. Die Zahlung ist dann als echter Schadensersatz anzusehen (kann man wahrscheinlich auch als Aufwendungsersatz bezeichen). Der Schadensersatz ist aber nicht umsatzsteuerbar, in der Rechnung müssen nur die 100€ stehen.
Wichtig für diesen Fall ist also immer warum der M tätig wurde.

Jule

Dankeschön!