Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall, der mir Kopfzerbrechen bereitet:
M ist Eigentümer von mehreren Mietwagen und hat auch eine Reparaturwerkstatt. A mietet ein PKW und bringt ihn leicht beschädigt zurück. M repariert den Wagen und stellt A (z.B.) 100 Euro + 19 Euro Ust in Rechnung. A will nur 100 Euro zahlen, da er meint es liege wegen eigenbetrieblicher Leistung kein steuerbarer Umsatz vor.
Hat A recht? Ich denke nein, da es keinen Unterschied macht, ob M das Fahrzeug selbst repariert oder dies von einem fremden Dritten erledigen lässt. Wieso sollte A also begünstigt werden, bloß weil M auch eine Werkstatt hat.
Schon mal Danke für’s Feedback
Alex