Eigene Adresse = 'Firmenadresse'

Moin,

angenommen, jemand hat ein Gewerbe angemeldet und plant, in der nächsten Zeit einen Webshop zu eröffnen.

Da das Ganze nur ein kleiner Nebenerwerb werden soll und die Ware nur über das Internet vertrieben wird, sind ja keine Geschäftsräume nötig. Von daher ist die Firmenadresse natürlich gleich der Wohnadresse.

Gibt es dazu irgendwelche Bestimmungen, das dem Vermieter mitzuteilen bzw. eine Zustimmung einholen zu müssen? Da ein gutes Verhältnis besteht, wäre das vermutlich kein Problem, aber möglicherweise überflüssig?

Die „Firma“ nennt sich „Firmenname Vorname Nachname“ der betreibenden Person. Muß man das am Briefkasten so anbringen oder reicht es nach wie vor, wenn man den Namen am Briefkasten hat?

Danke vorab schon mal für Antworten.

Viele Grüße,
Fabienne

Eine untergeordnete gewerbliche Mitbenutzung, von der weder Beeinträchtigung der Mietsache, der Nachbarn und insbesondere der anderen Mieter im Haus ausgehen, wird dem Vermieter i.d.R. egal sein und dies wird der Vermieter auch nicht verbieten können.
Anders z.B. bei Gewerben mit Publikumsverkehr/Emissionen (Lärm/Gerüche/o.Ä.) - hier greifen oft auch öffentlich-rechtliche Bestimmungen und/oder es sind zusätzliche Stellplätze, baurechtliche Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich.

siehe z.B.
http://www.ra-kassing.de/miete/gewerbe/geweralg.htm

Auch Moin,

eigene Erfahrung: Beim Vermieter nachgefragt und als Anwort kam die Aussage, dass wenn ich irgendwie gewerblich auftrete, also z. B. Telefonbuch oder INet, dann müßte ich Gewerbemiete bezahlen, d.h. höhere Miete. Egal, ob Publikumsverkehr oder nicht.

Grüße
Schmidti

Hallo Rudi,

danke für Deine Antwort, besonders auch für den Link. Die entsprechende Person hat sich das zu Gemüte geführt und dann eben mit diesem Hintergrundwissen die Vermieterin angerufen. Man hätte sich das Posting quasi sparen können, die Vermieterin war supernett wie immer und hat absolut nix dagegen. Wenn was schriftliches benötigt wird, schickt sie das, ansonsten ist erstmal die mündliche Erlaubnis da, weil es ja ohnehin keinen Publikumsverkehr etc. geben wird (es sei denn, im Bekanntenkreis kauft mal jemand etwas, aber das wird vermutlich eh nur im Rahmen normaler Besuche geschehen)

LG,
Fabienne

Huhu,

eigene Erfahrung: Beim Vermieter nachgefragt und als Anwort
kam die Aussage, dass wenn ich irgendwie gewerblich auftrete,
also z. B. Telefonbuch oder INet, dann müßte ich Gewerbemiete
bezahlen, d.h. höhere Miete. Egal, ob Publikumsverkehr oder
nicht.

Das ist natürlich ärgerlich gelaufen in Deinem Fall… Hier wurde gerade nett am Telefon mit der Vermieterin geschnackt, ich glaube auf sie eine Idee käme die gar nicht mal. Es findet ja kein Publikumsverkehr und nix statt.

Glück gehabt :wink:

LG,
Fabienne

Da bin ich ja froh, dass es auch andere vernünftige Vermieterkollegen gibt :wink:
Leider erfährt man in Foren eher von der „bösen“ Sorte …
Ein vernünftiger VM wird/sollte seinem Mieter nichts verbieten, was dem Vermieter selbst keine Nachteile bereitet (und sei es nur, weil andere Mieter sich beschweren könnten …).

Manchmal ist es ja auch ganz beruhigend/hilfreich mit entsprechendem Hintergrundwissen ein Gespräch führen zu können.

Rudi

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