Werte Wissensgesellschaft!
Gegeben sei ein Albert Armschluck, der seit Jahren im Besitz einiger Schuldtitel ist. Sämtliche Forderungen sollen uneinbringlich gewesen sein (Schuldner unbekannt verzogen und/oder eV abgegeben).
Nehmen wir mal an, der Albert hätte während der Insolvenz niemandem von diesen Forderungen erzählt und nunmehr Restschuldbefreiung erhalten. Nun käme er auf die Idee, mal wieder bei seinen Schuldnern nachzufragen bzw. den Gerichtsvollzieher mal wieder vorbeizuschicken.
Kann sich der Albert damit Probleme, eventuell sogar strafrechtlicher Natur, einhandeln?
Werte Wissensgesellschaft!
Gegeben sei ein Albert Armschluck, der seit Jahren im Besitz
einiger Schuldtitel ist. Sämtliche Forderungen sollen
uneinbringlich gewesen sein (Schuldner unbekannt verzogen
und/oder eV abgegeben).
Nehmen wir mal an, der Albert hätte während der Insolvenz
niemandem von diesen Forderungen erzählt und nunmehr
Restschuldbefreiung erhalten. Nun käme er auf die Idee, mal
wieder bei seinen Schuldnern nachzufragen bzw. den
Gerichtsvollzieher mal wieder vorbeizuschicken.
Hallo,
na der Albert könnte strafrechtliche Konsequenzen erfahren und zudem könnte die erteilte Restschuldbefreiung ggf. widerrufen werden, denn er hat vorsätzlich Forderungen verschwiegen. Hier sind mehrere § im StGB verletzt worden.
Ein kluger Schuldner, der jahrelang von seinem Gläubiger nicht gepeinigt wurde, könnte auf die Idee verfallen, einmal nachzuforschen, was sein Gläubiger in den letzten Jahren getan hat und eine Inso ist ja öffentlich registriert.
Da gibt es ungefährlichere Möglichkeiten.
Schönen Tag.
Kann sich der Albert damit Probleme, eventuell sogar
strafrechtlicher Natur, einhandeln?