Eigene anteile in hgb und ifrs

Liebe/-r Experte/-in,
hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zu „Eigene Anteile“:
1)wozu dienen die eigenen Anteile überhaupt, das ist mir noch nicht so klar geworden. Dient dies sozusagen als „Spielmasse“ um durch ein evtl. zurückkaufen den Anteil EK/FK verändern zu können? Oder hat es ganz andere Gründe?

2)Werden die eigenen Aktien in HGB und IFRS unterschiedlich behandelt? Mein Kollege sagte mir, ein Verkauf der eigenen Anteile würde im HBG zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen. IFRS hingegen würde dies nicht anerkennen und somit wäre eine Buchung vorzunehmen, gemäß der also die eigenen Aktien als Fremdkapital ausgwiesen werden.

Freue mich auf eure mails,

grüße

christian

Hallo,

für das HGB vergleiche § 272; die Behandlung = Absetzung vom Kapital usw. ist eindeutig.

IFRS behandelt „eigene Anteile“ identisch = Abzug vom Eigenkapital.

–> siehe IAS 32

IFRS sieht allerdings 3 unterschiedliche Methoden des Ansatzes vor:

  • Anschaffungskostenmethode
  • Nennwertmethode
  • Modifizierte Nennwertmethode

Da wäre es sinnvoll, einmal danach zu „googeln“, weil eine nähere Erläuterungen der Methoden viel Text füllen würde.

Gruß
ES

ok,
vielen dank und viele grüße

christian

Hallo Christian,
schau dir mal das hier an:

http://www.experto.de/b2b/steuern-buchfuehrung/contr…

da wird dein Fall gut erklärt.

LG
Safran

hallo safran,

vielen dank, sehr interessanter link

grüße

christian