Ein Ehemann vererbt ein Haus im Wert von 195.000€, belastet mit
einer Hypothek über 115.000 €, per Testament seiner Schwester. Kann die Ehefrau ihren Pflichtteil einfordern? Und wie hoch wäre denn bitte dieser Anteil?
Wäre es auch möglich seine eigenen Eltern als Erben einzusetzen?
Der Anspruch richtet sich nach folgendem:
Wer zählt zu den gesetzlichen Erben (z.B. Kinder)?
Welcher Güterstand gilt?
Erbt die Ehefrau nichts oder was/wieviel?
Wieviel Zeit liegt zwischen Schenkung und Tod?
Im günstigsten Fall beträgt der Pfl.anspruch 30 Tausend Euro.
Jeder kann jeden zum Erben einsetzen. Es gibt keine Beschränkungen. Hinter Ihrer Frage stehen sicher Gedanken und Vorstellungen, die man kennen muss, um Ihnen wirklich Aufklärung geben zu können. Dazu sind klare Vorinfos und Fragen notwendig.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
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Diese Frage wurde zweimal an mich versendet. Eine habe ich soeben beantwortet.
H.G.