Eigene Firame aufmachen?

Hi,

Ich will mein eigene Intenet Firma gründen… hab auch schon einen Namem… will aber keine gmbh oder so sondern nur einen Gewerbeschein… kann ich mir dann meinen Firmennamen irgendwie schützen lassen oder gibt man den bei der beantragung der gewerbescheins an und der wird dann eingetragen… die www.mein firmen name .de hab ich auch schon…

Wie sollte ich das ganze angehen ich mach das ganze neben der Schule ehr weil ich imemr mal wieder verschiedene Aufträge bekomme und das ganze jetzt mal bischen professioneller abwickeln will…

Gruss Sebastian

Hi Sebastian,

zu Deinem Thema findest Du hier im Brett und ggf. im Archiv sicherlich sehr viele nützliche Beiträge und Tipps. Soviel sei Dir in Kürze gesagt: Du kannst beim Ordnungsamt Deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung (in der Regel im Rathaus) ein Gewerbe anmelden. Sofern Dein Gewerbe nicht besonderen Beschränkungen/Auflagen unterliegt, reicht dazu Dein Personalausweis und in der Regel zwischen 30 und 60 D-Mark Gebühr. Dabei ist zu beachten, dass der Firmenname zwingend Deinen vollen Vor- und Zunamen beinhalten muß (Musta Beispiel Internetdienste oder Internetdienste Musta Beispiel).

Den „eigentlichen“ Firmennamen (im Beispiel: Internetdienste) kannst Du Dir beim „Deutschen Patent- und Markennamenamt“ sichern lassen - das kostet national unter DM 1.000,- m. W. (www.dpma.de)

Abschließend laß´ Dir noch raten, bezüglich Deiner Selbständigkeit Kontakt zur Industrie- und Handelskammer aufzunehmen und mind. eine Existenzgründerseminar mitzumachen - allein bei den Formalitäten um die Firmengründung kannst Du schon viel verkehrt (oder eben gleich richtig) machen . . .

hallo sebastian,

wenn du einen neuen namen anmelden (schützen lassen) möchtest, solltest du zuest einmal prüfen, ob es nicht einen identischen oder verwechselbar-ähnlichen bereits gibt.
dann kommt es auch ganz auf die warenklasse an, in die du rein willst/musst. und in welchen ländern du ihn schützen lassen willst.

alleine beim deutschen patent- und markenamt dauert solch ein verfahren mindestens 5-8 monate, wenn alles glatt läuft. hierbei ist eine fixe widerspruchsfrist von 3 monaten inbegriffen, in der markeninhaber und deren vertreter (anwälte) mit älteren rechten widerspruch einlegen können.

ich beschäftige mich hauptberuflich mit der kreation von markenamen und du darfst dich gerne auch direkt an mich wenden (siehe email). kann dir dann die warenklassenübersicht usw. zukommen lassen.

gruss hartmut

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]