Lieber Ratloser,
leider ist die Rechtsprechung in solchen Fällen nicht eindeutig, d.h. es kommt auf den Richter an - falls es einen Kläger gibt.
Im Prinzip heißt es im Urheberrecht, daß ein Bild soweit künstlerisch bearbeitet werden muss, daß es als eigenständiges Kunstwerk angesehen werden kann. Dann ist die Verwendung eines Fremdfotos ohne Honorar erlaubt.
(Das gilt für kommerzielle Zwecke - für private Zwecke kannst Du natürlich damit machen, was Du willst.)
Ob nun in Deinem Fall die künstlerische Eigenständigkeit Deiner bearbeiteten Version gegeben ist, ist schwer zu sagen. (Wie gesagt, wenn der Fotograf gegen Dich klagen würde, muss sich das Gericht mit der Frage befassen.)
Besser wäre es, wenn Du vielleicht zusätzlich Karikaturen aus den Gesichtern machen würdest, die Personen umarrangieren oder sonstwie deutlich verändern würdest.
Soweit die Rechtslage.In der Praxis werden solche Fälle aber kaum vor Gericht kommen, weil Aufwand und Risiko für den Kläger viel zu hoch wären, und weil Du wohl kaum Geld damit vedienen willst. Insofern hätte der Fotograf ja auch keinen Verlust…
Also entscheide selber!
Alles Gute
Fokir