Eigene Fristlose Kündigung

Guten Tag,

Ein LKW- Fahrer war für 2 Monate bei einer Spedition tätig. Am Anfang des 3 Monats teilte der Ag dem An mündlich mit
das er den Lohn und die Spesen vom vormonat nicht zahlen könnte. Daraufhin kündigte der Fahrer den Av fristlos am Telefon, und ein paar Tage später nochmals schriftlich.

Meine Fragen:

1.)Resturlaubsanspruch?
2.)Lohneinbehaltung wegen Schäden am Fahrzeug rechtens?

Wenn möglich bitte mit Urteilen.

Danke Markus

Hallo,

Meine Fragen:
1.)Resturlaubsanspruch?
2.)Lohneinbehaltung wegen Schäden am Fahrzeug rechtens?

Du hast Schadenersatzansprüche des AG vergessen wegen möglicher unberechtigter fristloser Kündigung:
http://www.kuendigung.de/aktuelles-kuendigung/artike…

Gruß
Der Franke

Hallo

Du hast Schadenersatzansprüche des AG vergessen wegen
möglicher unberechtigter fristloser Kündigung:

So etwas gibt es nicht. Es gibt Schaden, der bei einer unberechtigten fristlosen Kü des AN entstehen kann (ist aber äußerst selten). Daraus könnte dann ein Schadensersatzanspruch des AG resultieren. Einen Schadensersatzanspruch der lediglich daraus resultiert, daß die fristlose Kü nicht gerechtfertigt war, gibt es hingegen aber nicht.

Gruß,
LeoLo

Hallo

1.)Resturlaubsanspruch?

2/12 des Jahresanspruchs, wenn tarifvertraglich nichts anderes geregelt ist. ab 0,5 wird aufgerundet.

2.)Lohneinbehaltung wegen Schäden am Fahrzeug rechtens?

Kommt drauf an, wie die Schäden entstanden sind und inwieweit dem AN diesbezüglich Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Wenn möglich bitte mit Urteilen.

So pauschal völlig unmöglich.

Gruß,
LeoLo

Hallo

So etwas gibt es nicht. Es gibt Schaden, der bei einer
unberechtigten fristlosen Kü des AN entstehen kann

stimmt, ich hätte „eventuelle“ Schadensersatzansprüche schreiben können.

(ist aber äußerst selten).

Das nun wiederum nicht. Sofern kein gleichwertiges Ersatzpersonal vorhanden ist, in diesem Fall Fahrer, in einem anderem vielleicht ein Ingenieur, der ein Projekt im Angebots- oder Auftragsstadium bearbeitet, kommt es sehr schnell zu Schäden, insbesondere Verzugsschäden (auch relativ leicht nachweisbar: Verspätete Lieferung, verlorener Auftrag, verspätete Fertigstellung).

Einen Schadensersatzanspruch der lediglich
daraus resultiert, daß die fristlose Kü nicht gerechtfertigt
war, gibt es hingegen aber nicht.

OK, lasch dahingeschrieben.

Gruß
Der Franke

Laut Arbeitsvertrag hat sich der AG verpflichtet den Lohn jeweils immer zum 1. des Monats zu zahlen, und das in der Probezeit der Vertrag beiderseitig fristlos ohne angaben von Gründen beiderseitig gekündigt weren kann. Den Schaden am Fahrzeug ist Fahrlässig entstanden, der AG beansprucht in seinem Schreiben angeblich entstandene Ausfallzeiten.Nicht nachvollziehbar da bei einer Fristlosen Kündigung durch den AG dieselbe Situation entstehen würde.

Hallo

(ist aber äußerst selten).

Das nun wiederum nicht. Sofern kein gleichwertiges
Ersatzpersonal vorhanden ist, … kommt es sehr schnell zu
Schäden, insbesondere Verzugsschäden (auch relativ leicht
nachweisbar: Verspätete Lieferung, verlorener Auftrag,
verspätete Fertigstellung).

Prinzipiell sind wir da schon einer Meinung. In Zeiten gut organisierter Zeitarbeitsunternehmen, wird dies aber immer seltener der Fall sein. Natürlich - da hast Du Recht - hilft einem das alles auch nichts, wenn draußen ein LKW mit verderblicher Ware vor sich hin rottet und die ZAF in drei Tagen jemanden schickt :smile:

Gruß,
LeoLo