Eigene Getränke im Fitness-Center verboten?

Hallo!

Ist es rechtens, wenn ein Fitness-Center das Mitbringen/Zu-Sich-Nehmen von eigenen Getränken vertraglich verbietet und dafür teure Getränke an der Bar anbietet? Oder hat man ein Recht auf das Zu-Sich-Nehmen eigener Getränke?

Danke

Ajo

Hallo Ajo,

im Archiv gibt’s die Antwort:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Persoenliche Frage: Darf ich in eine Kneipe mein
Getraenk/Essen selbst mitbringen? Ist das nicht das Gleiche?

Gruesse
Elke

Hallo!
Also wenn ein Fitness-Center mir vorschreiben will welche Powerdrinks o.ä.ich zu mir nehme,dann würd ich die Mitgliedschaft kündigen und mir ein anderes Center suchen,denn wer will mir vorschreiben das ich deren Powerdrinks o.ä. zu mögen hab,abgesehen von dem Preis!Es gibt auch Sachen die nun mal nicht jeder verträgt! :wink:
Falls du verstehst was ich meine.

Gruß Frank

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Das fitness center hat eine hausordnung.
und agb , die hast du beim vertrag unterschrieben akzeptiert.

die sehen fremdgetraenke als umssatzschaedigend an…
viele schieben da „sicherheitsgruende“ vor… warum auch immer.

aussnahme haste nur, wenn du eine spezielle krankheit hast, die spezielle nahrungsmittel erfordern, die das fitnessstudio nicht bereitstellen kann…

aber das ist dann wohl doch eher die ausnahme.

ich denke… ein gutes beispiel ist deine wohnung.
wenn du nichtraucher bist… verlangst du von deinen besuchern vielleicht, dass sie innerhalb deiner reaumlichkeiten nicht rauchen… oder die schuhe ausziehen… ansonsten brauchen sie nicht zu kommen… und jeder hat ja ein recht schuhe zu tragen…oder sich kreabs zu holen… doch du hast hausrecht.

grusz

pixelkoenig

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Hallo,

interessanter Tipp der Link aufs Archiv.
Deine Frage am Schluss verstehe ich nicht ganz: du verweißt auf einen Artikel, wo steht, dass das Mitbringen von eigenen Getränken in Fitness-Studios erlaubt ist und stellst es dann wieder in Frage…

Gruß

ajo

Das fitness center hat eine hausordnung.
und agb , die hast du beim vertrag unterschrieben akzeptiert.

Wie sich mit Hilfe der Antwort von „eklastic“ herausgestellt hat, ist das Trinken von eigenen Getränken doch erlaubt und die AGB-Klausen unwirksam. Außerdem gilt eine Hausordnung nur zwischen den Mietern, nicht zwischen Mieter und Vermieter.

Gruß

ajo

Hi!

Wie sieht es eigentlich konkret im folgenden Fall aus:
Ein Fitnessstudio hat einen Thekenbereich mit ein paar Tischen. Dort verbietet der Betreiber den Verzehr eigener Getränke und Speisen, in der eigentlichen Muckibude jedoch ist es legitimiert (zumindest die Getränke)?

LG
Guido

Hallo,

Wie sieht es eigentlich konkret im folgenden Fall aus:
Ein Fitnessstudio hat einen Thekenbereich mit ein paar
Tischen. Dort verbietet der Betreiber den Verzehr eigener
Getränke und Speisen, in der eigentlichen Muckibude jedoch ist
es legitimiert (zumindest die Getränke)?

Es geht doch darum, dass man den Kunden einerseits nicht zwingen darf, nur die eigenen Getränke zu verzehren. Solange der Verzehr von mitgebrachtem Zeugs im eigentlichen Studio oder in der Umkleide oder sonst wo erlaubt ist, geht das Verbot für den Gastronomiebereich in Ordnung. Es kann schließlich nicht sein, dass der Anbieter Infrastruktur zum Eigenverkauf schafft und an den Tischen schließlich nur Kunden sitzen, die am mitgebrachten Eiweißdrink nuckeln.

Gruß,
Christian

Persoenliche Frage: Darf ich in eine Kneipe mein
Getraenk/Essen selbst mitbringen? Ist das nicht das Gleiche?

Also, ganz langsam:

  1. Womit verdient ein Fitness-Studiobetreiber sein Geld?
  2. Womit verdient ein Gastwirt sein Geld?

Jetzt Fallbeispiele.

  1. Du gehst im Winter in ein Fitness-Studio, wärmst Dich ein bißchen auf, trinkst Deine Wasserflasche leer, gehst aufs Klo und dann wieder nach Hause.
    Kosten des Betreibers: Heizung, Wasser, Lüftung, Licht.
    Deine Legitimation: monatlicher Studiobeitrag

  2. Du gehst im Winter in eine Kneipe, wärmst Dich ein bißchen auf, trinkst Deine Wasserflasche leer, gehst aufs Klo und dann wieder nach Hause.
    Kosten des Wirtes: Heizung, Wasser, Lüftung, Licht.
    Deine Legitimation: ?

1 Like

Zunächst mal ist diese Rechtsprechung ziemlich wackelig; wir haben es hier ja nicht mit einer höchstrichterlichen Entscheidung zu tun, und angesichts der Tatsache, dass die Wertungsfragen ziemlich subjektiv sind, würde ich wetten, dass anderslautende Urteile nur eine Frage der Zeit sind.

Außerdem hat der Betreiber sowieso das Hausrecht in seinem Fitnessstudio. Du hast also so oder so nicht das Recht, Getränke zu dir zu nehmen, wenn er es dir verbietet. Bestenfalls hast du einen Anspruch auf Duldung, den du im Klageverfahren durchsetzen müsstest. Keineswegs kannst du einfach so dir nichts, mir nichts Getränke mitbringen.

Levay

interessanter Tipp der Link aufs Archiv.
Deine Frage am Schluss verstehe ich nicht ganz: du verweißt
auf einen Artikel, wo steht, dass das Mitbringen von eigenen
Getränken in Fitness-Studios erlaubt ist und stellst es dann
wieder in Frage…

Das liegt daran, dass das in dem Artikel so gar nicht stand - es stand nur drin, ob die AGB insoweit unwirksam sind. Das heißt aber noch nicht, dass du jetzt einfach das Hausrecht missachten kannst.

Levay

Hallo pixelkoenig,

gute Antwort und prima Vergleich!
Dafür ein Sternchen.

Gruß - Jschiii

Urteil
Hallo,

guckst du hier:

http://www.vzb.de/UNIQ1061715212140263151/doc8406A.html

Gruß
roland

Mag ja sein …
… dass die Antwort schön geschrieben war. Aber dadurch wird’s nicht richtiger. Wer in ein Fitness-Studio geht, MUSS trinken, will er nicht von Krämpfen geschüttelt oder gleich bewusstlos rausgetragen werden. Wenn Du einem Raucher, der - ich weiß es aus langjähriger Erfahrung - sich auch vorstellt, er müsse rauchen, vorschreiben wolltest, es dürften aber nur die von Dir angebotenen Zigaretten für 1,80 das Stück sein, wäre das ganz ähnlich, wenn auch weniger plausibel.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Find ich gar nicht. Wenn jemand in meine Wohnung kommt, dann wäre er pikiert, schreibe ich ihm vor immer GRÜNE Socken zu Tragen.

Ein Fitnesszenter ist ein Ort wo man Sport treibt und keine Gaststätte. Eine Gaststätte - um beim rauchen zu bleiben - schreibt Dir auch nicht vor nur Zigaretten zu rauchen, die Du dort gekauft hast.

Chris


www.software-developers-home.de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

danke (k.t.)
leer