rehi,
Das läßt sich nicht von jetzt auf gleich ändern, denn: Isch
'abe gar keine Frau!
uiiiii, dann fällt das natuerlich weg 
Die Sache mit dem nachträglichen
Versteuern wird hoffentlich nur bei Betriebsaufgabe fällig!?
Falls es so ist: Ich muß mein als Freiberufler betriebenes
Ing.-Büro ja nicht aufgeben. Nirgends steht, daß man als
80-jähriger Greis (falls ich so alt werde) nicht selbständig
sein darf. Oder mache ich da einen Denkfehler?
nein! ich haette da an eine etwaige unternehmensfortführung an jüngere generationen gedacht oder an den verkauf wenn man keinen bock mehr hat… wie gesagt, je nach persönlicher/familiärer situation sollte man da so früh wie möglich drann denken beim heutigen steuerrecht.
Die fälligen Arbeiten gehen über eine Renovierung weit hinaus.
Das Gebäude muß entkernt werden, eben alles raus,
einschließlich der Geschoßdecke. Es bleibt nur die
denkmalgeschützte äußere Hülle stehen. Und Ersatz neu für alt
kann es nicht sein, weil viele Dinge schlicht überhaupt nicht
vorhanden sind, z. B. keine Installationen welcher Art auch
immer. Eine Heizung hatte das Gebäude z. B. noch nie. Strom,
Wasser, Abwasser liegt in der Straße, aber nicht am oder im
Haus.
dann also definitiv alles herstellungskosten.
Wenn es fertig ist, wird das Erdgeschoß ausschließlich
beruflich genutzt und das noch nicht existente Obergeschoß mit
Ausnahme eines Büroraumes dient zum Wohnen. Falls mir das FA
etwas nicht glaubt: Ich habe Fotos gemacht. Tatsächlich wird
es auf 2/3 berufliche Nutzung und 1/3 private Nutzung hinaus
laufen.
Heißt das dann, daß ich 2/3 der Vorsteuer geltend machen kann?
Dabei stellt sich das Problem, daß ein erheblicher Teil der
Ausgaben nur durch die betriebliche Nutzung verursacht wird.
So braucht man als Privatmensch keinen leitfähigen Fußboden
und keine Tragfähigkeit von 1000 kg/m², kein Drehstrom-, kein
Druckluft- und kein Vakuumnetz, keinen befahrbaren Ladeeingang
usw. Muß ich das tatsächlich alles aufdröseln?
trenne womöglich schon von anfang an auch bauaufträge. bedeutet z.b. dem maler eine rechnung schreiben lassen für den betrieblichen teil und eine für die wohnung etc.
im endeffekt kannst du alle direkt zuordbaren kosten in die unternehmensphäre packen. nur nicht direkt zuordbare kosten musst du am besten über den verteilungsschlüssel nutzfläche aufteilen.
es geht dir also keine vorsteuer flöten…
wenn du fremdfinanzierst, denke ggf. daran das gros der ausgaben des betrieblichen bereichs fremdzufinanzieren und möglichst nur private teile mit privaten mitteln. dann bleibt dir ein schuldzinsenabzug vor.
bsp. du beauftragst monteure für betriebl. teil, diese rechnungen zahlst du alle von einem extra konto, auf welchem das darlehen ausgezahlt wurde. so wenig wie möglich private rechnungen zahlst du von hier. denn im verhältnis der mittelverwendung sind die zinsen abzugsfähig / nicht abzugsfähig. wenn du die mittelverwendung auf einem extra konto problemlos nachweisen kannst ist das von vorteil.
Das Denkmalamt rät mir zwar zu einem Antrag auf Bezuschussung,
sagt aber gleich, daß es wg. leerer Kassen wohl nichts gibt.
klar immer beantragen!
gruss soweit vom
showbee