Eigene Handwerker einstellen

Hallo,

für die Sanierung eines alten Hauses möchte ich Handwerker auf 630 DM-Basis (natürlich in Euro :smile:) einstellen und auch bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Mein Problem: Ich bin Freiberufler und diesen Status möchte ich nicht durch gewerbliche Tätigkeiten gefährden. Die Handwerker werden aber nur an meinem eigenen Gebäude tätig. Kann mir das FA aus der Einstellung von Handwerkern einen Strick drehen und mich plötzlich als Gewerbetreibenden einstufen (das will ich unter keinen Umständen)? Kann die Handwerkskammer Ärger bereiten?

Weitere Frage: Das Gebäude wird nach Fertigstellung zu über 50% beruflich genutzt. Kann ich von allen Materialrechnungen (das wird reichlich 6stellig) Vorsteuer geltend machen?

Kann ich die gesamten Investitionen einschließlich des Kaufpreises der Immobilie bei der Einkommensteuer per Abschreibung geltend machen?

Das Haus steht unter Denkmalschutz. Wie behandle ich Zuwendungen des Denkmalamtes bei der Einkommensteuer?

Es wird wohl ein Steuerberater sinnvoll sein. Aber nach etlichen schlechten Erfahrungen, sobald ich mich auf das Wissen eines Beraters verließ, mache ich mich grundsätzlich erst einmal selbst schlau.

Trotz der vielen Fragen schon einmal ein dickes Danke im Voraus.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

für die Sanierung eines alten Hauses möchte ich Handwerker auf
630 DM-Basis (natürlich in Euro :smile:) einstellen und auch bei
der Berufsgenossenschaft anmelden.

Mein Problem: Ich bin Freiberufler und diesen Status möchte
ich nicht durch gewerbliche Tätigkeiten gefährden. Die
Handwerker werden aber nur an meinem eigenen Gebäude tätig.

Würde ich ähnlich wie bei Haushaltshilfen sehen, nur dass halt keine Putz-, sondern Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.

Kann mir das FA aus der Einstellung von Handwerkern einen
Strick drehen und mich plötzlich als Gewerbetreibenden
einstufen (das will ich unter keinen Umständen)? Kann die
Handwerkskammer Ärger bereiten?

Also ich vermute, dass das größere Ärger-Potential eindeutig aus Richtung der HWK kommen wird. Also würde ich mich im Zweifelsfall dort absichern.

Ärger kann’s eigentlich nur wegen evtl. Meisterpflicht geben. Ich kann Dir nur den folgenden Verein empfehlen:
http://www.buhev.de
Die kennen sich mit Meisterpflicht aus. Ich persönlich vermute, dass es keine Probleme geben dürfte, denn immerhin darf ein Autohändler auch ohne Meisterbrief an seinem eigenen Fuhrpark rumschrauben.

Weitere Frage: Das Gebäude wird nach Fertigstellung zu über
50% beruflich genutzt. Kann ich von allen Materialrechnungen
(das wird reichlich 6stellig) Vorsteuer geltend machen?

Würde ich wie bei einem Arbeitszimmer sehen und die anteiligen Kosten ansetzen.

Gilt auch für die 630DM-Kräfte, wobei Du dann natürlich auch wieder nur den beruflichen Teil ansetzen darfst.

Es wird wohl ein Steuerberater sinnvoll sein. Aber nach
etlichen schlechten Erfahrungen, sobald ich mich auf das
Wissen eines Beraters verließ, mache ich mich grundsätzlich
erst einmal selbst schlau.

Es ist immer gut, selbst etwas davon zu verstehen.

Grüsse

Sven

hallo wolfgang,

zuerst einmal die frage, warum das betriebsgebäude dir gehört … kann dieses nicht vor der riesenrenovierung an die ehefrau verkauft werden?

ich sehe nur das problem, des riesigen betriebsvermögens mit massenhaften stillen reserven, die im alter versteuert werden möchten…

ggf. mieten von frau mit ust, dann kann frau die renovierung machen und vorsteuern ziehen…

für die Sanierung eines alten Hauses möchte ich Handwerker auf
630 DM-Basis (natürlich in Euro :smile:) einstellen und auch bei
der Berufsgenossenschaft anmelden.

er ist ein stinknormaler arbeitnehmer, und es würde nicht deine einstufung in § 18 gefährden, wenn du nachweisen kannst, das er nicht zum haputzweck der unternehmung eingestellt wurde.

Weitere Frage: Das Gebäude wird nach Fertigstellung zu über
50% beruflich genutzt. Kann ich von allen Materialrechnungen
(das wird reichlich 6stellig) Vorsteuer geltend machen?

wie gesagt, es handelt sich dann zumindest zu 50% um betriebsvermögen. auch nur zu dem teil (annahme rest wird privat genutzt) ist vorsteuerabzug möglich.

die frage ist aber auch: inwieweit sind die baumaßnahmen nur renovierung (altes durch neues ersetzen) oder wird auch noch nachträgliche herstellung vorliegen (geht über abschreibungen in die betriebsausgaben)…

Kann ich die gesamten Investitionen einschließlich des
Kaufpreises der Immobilie bei der Einkommensteuer per
Abschreibung geltend machen?

nunja, wie gesagt, vielleicht auch sofort als erhaltungsaufwand??? dafür bräuchte man mehr infos zu geplanten maßnahmen! was wird denn mit den restlichen 50% gemacht?

Das Haus steht unter Denkmalschutz. Wie behandle ich
Zuwendungen des Denkmalamtes bei der Einkommensteuer?

als investitionszuschuss im betrieblichen bereich mindert er die nachtraeglichen herstellungskosten und somit die afa-bemessungsgrundlage… wenn natuerlich renovierung (sofortabzugsfähige) vorliegt, ist dies ein ertrag…

Es wird wohl ein Steuerberater sinnvoll sein. Aber nach
etlichen schlechten Erfahrungen, sobald ich mich auf das
Wissen eines Beraters verließ, mache ich mich grundsätzlich
erst einmal selbst schlau.

ja, aber spare nicht hierbei, denn selber belesen hilft nur im gewissen maße!

gruss soweit

vom showbee

Hallo!

Erst einmal Danke für Deine Antwort.

zuerst einmal die frage, warum das betriebsgebäude dir gehört
… kann dieses nicht vor der riesenrenovierung an die ehefrau
verkauft werden?
ich sehe nur das problem, des riesigen betriebsvermögens mit
massenhaften stillen reserven, die im alter versteuert werden
möchten…

Das läßt sich nicht von jetzt auf gleich ändern, denn: Isch 'abe gar keine Frau! Die Sache mit dem nachträglichen Versteuern wird hoffentlich nur bei Betriebsaufgabe fällig!? Falls es so ist: Ich muß mein als Freiberufler betriebenes Ing.-Büro ja nicht aufgeben. Nirgends steht, daß man als 80-jähriger Greis (falls ich so alt werde) nicht selbständig sein darf. Oder mache ich da einen Denkfehler?

die frage ist aber auch: inwieweit sind die baumaßnahmen nur
renovierung (altes durch neues ersetzen) oder wird auch noch
nachträgliche herstellung vorliegen (geht über abschreibungen
in die betriebsausgaben)…

Die fälligen Arbeiten gehen über eine Renovierung weit hinaus. Das Gebäude muß entkernt werden, eben alles raus, einschließlich der Geschoßdecke. Es bleibt nur die denkmalgeschützte äußere Hülle stehen. Und Ersatz neu für alt kann es nicht sein, weil viele Dinge schlicht überhaupt nicht vorhanden sind, z. B. keine Installationen welcher Art auch immer. Eine Heizung hatte das Gebäude z. B. noch nie. Strom, Wasser, Abwasser liegt in der Straße, aber nicht am oder im Haus.

Wenn es fertig ist, wird das Erdgeschoß ausschließlich beruflich genutzt und das noch nicht existente Obergeschoß mit Ausnahme eines Büroraumes dient zum Wohnen. Falls mir das FA etwas nicht glaubt: Ich habe Fotos gemacht. Tatsächlich wird es auf 2/3 berufliche Nutzung und 1/3 private Nutzung hinaus laufen.

Heißt das dann, daß ich 2/3 der Vorsteuer geltend machen kann?
Dabei stellt sich das Problem, daß ein erheblicher Teil der Ausgaben nur durch die betriebliche Nutzung verursacht wird. So braucht man als Privatmensch keinen leitfähigen Fußboden und keine Tragfähigkeit von 1000 kg/m², kein Drehstrom-, kein Druckluft- und kein Vakuumnetz, keinen befahrbaren Ladeeingang usw. Muß ich das tatsächlich alles aufdröseln?

Das Denkmalamt rät mir zwar zu einem Antrag auf Bezuschussung, sagt aber gleich, daß es wg. leerer Kassen wohl nichts gibt.

Gruß
Wolfgang

Also ich vermute, dass das größere Ärger-Potential eindeutig
aus Richtung der HWK kommen wird. Also würde ich mich im
Zweifelsfall dort absichern.

Ärger kann’s eigentlich nur wegen evtl. Meisterpflicht geben.
Ich kann Dir nur den folgenden Verein empfehlen:
http://www.buhev.de

Hallo Sven,

vielen Dank für Deine Antwort. Über den angegebenen Link und bei der HWK werde ich versuchen, mich schlau zu machen.

Gruß
Wolfgang

rehi,

Das läßt sich nicht von jetzt auf gleich ändern, denn: Isch
'abe gar keine Frau!

uiiiii, dann fällt das natuerlich weg :wink:

Die Sache mit dem nachträglichen
Versteuern wird hoffentlich nur bei Betriebsaufgabe fällig!?
Falls es so ist: Ich muß mein als Freiberufler betriebenes
Ing.-Büro ja nicht aufgeben. Nirgends steht, daß man als
80-jähriger Greis (falls ich so alt werde) nicht selbständig
sein darf. Oder mache ich da einen Denkfehler?

nein! ich haette da an eine etwaige unternehmensfortführung an jüngere generationen gedacht oder an den verkauf wenn man keinen bock mehr hat… wie gesagt, je nach persönlicher/familiärer situation sollte man da so früh wie möglich drann denken beim heutigen steuerrecht.

Die fälligen Arbeiten gehen über eine Renovierung weit hinaus.
Das Gebäude muß entkernt werden, eben alles raus,
einschließlich der Geschoßdecke. Es bleibt nur die
denkmalgeschützte äußere Hülle stehen. Und Ersatz neu für alt
kann es nicht sein, weil viele Dinge schlicht überhaupt nicht
vorhanden sind, z. B. keine Installationen welcher Art auch
immer. Eine Heizung hatte das Gebäude z. B. noch nie. Strom,
Wasser, Abwasser liegt in der Straße, aber nicht am oder im
Haus.

dann also definitiv alles herstellungskosten.

Wenn es fertig ist, wird das Erdgeschoß ausschließlich
beruflich genutzt und das noch nicht existente Obergeschoß mit
Ausnahme eines Büroraumes dient zum Wohnen. Falls mir das FA
etwas nicht glaubt: Ich habe Fotos gemacht. Tatsächlich wird
es auf 2/3 berufliche Nutzung und 1/3 private Nutzung hinaus
laufen.

Heißt das dann, daß ich 2/3 der Vorsteuer geltend machen kann?
Dabei stellt sich das Problem, daß ein erheblicher Teil der
Ausgaben nur durch die betriebliche Nutzung verursacht wird.
So braucht man als Privatmensch keinen leitfähigen Fußboden
und keine Tragfähigkeit von 1000 kg/m², kein Drehstrom-, kein
Druckluft- und kein Vakuumnetz, keinen befahrbaren Ladeeingang
usw. Muß ich das tatsächlich alles aufdröseln?

trenne womöglich schon von anfang an auch bauaufträge. bedeutet z.b. dem maler eine rechnung schreiben lassen für den betrieblichen teil und eine für die wohnung etc.

im endeffekt kannst du alle direkt zuordbaren kosten in die unternehmensphäre packen. nur nicht direkt zuordbare kosten musst du am besten über den verteilungsschlüssel nutzfläche aufteilen.

es geht dir also keine vorsteuer flöten…

wenn du fremdfinanzierst, denke ggf. daran das gros der ausgaben des betrieblichen bereichs fremdzufinanzieren und möglichst nur private teile mit privaten mitteln. dann bleibt dir ein schuldzinsenabzug vor.

bsp. du beauftragst monteure für betriebl. teil, diese rechnungen zahlst du alle von einem extra konto, auf welchem das darlehen ausgezahlt wurde. so wenig wie möglich private rechnungen zahlst du von hier. denn im verhältnis der mittelverwendung sind die zinsen abzugsfähig / nicht abzugsfähig. wenn du die mittelverwendung auf einem extra konto problemlos nachweisen kannst ist das von vorteil.

Das Denkmalamt rät mir zwar zu einem Antrag auf Bezuschussung,
sagt aber gleich, daß es wg. leerer Kassen wohl nichts gibt.

klar immer beantragen!

gruss soweit vom

showbee