Eigene Hompage

Hallo

Ich hoffe ich bin hier im Richtigen Forum.

Angenommen X möchte eine eigene Homepage machen.

  1. Mit Fotos von Markenartickeln die X selber gemacht hat.
    (Auf der Homepage soll der Hersteller und/oder der Artickel nicht beleidigt oder auf sonstige Weise denunziert werden.)
    Muss X die einverständniss des Herstellers zur Veröffentlichung der Fotos oder der ganzen Hompage einholen oder nicht?

  2. Bei der veröffentlichung eines Links zur Hompage des Herstellers
    Muss X die einverständniss des Herstellers zur Veröffentlichung einholen oder nicht?

Muss X noch andere „sachen“ beachten?

Gruß Norbert

  1. Mit Fotos von Markenartickeln die X selber gemacht hat.
    (Auf der Homepage soll der Hersteller und/oder der Artickel
    nicht beleidigt oder auf sonstige Weise denunziert werden.)
    Muss X die einverständniss des Herstellers zur
    Veröffentlichung der Fotos oder der ganzen Hompage einholen
    oder nicht?

Hmm.
Kann ich gar nicht genau sagen. Aber schlechte Meinungen darf man ja in diesem Unserem Lande sehr wohl veröffentlichen. „Dies ist ein freies Land - bis zu den nächsten Wahlen.“

Die Produkte sind ja veröffentlicht. Dann gibt es nur noch das „Recht am Bild“. Und das hat der Photograph. Also Du. So sehe ich das. Sonst wären ja auch die Photos bei ebay illegal. Oder?

  1. … Link zur Hompage des Herstellers
    Muss X die einverständniss des Herstellers zur
    Veröffentlichung einholen oder nicht?

NEIN! Niemand kann sich gegen einen Link wehren. Ist das Prinzip des WWW. Urteile vom … AZ … hab ich jetzt nicht parat, ist aber bereits gelaufen. Allerdings gehört es zum Guten Ton den Webmaster darüber zu informieren.

Wenn es nicht kommerziell ist (Bannerwerbung gehört auch dazu!) war es das schon. Ein Impressumpflicht besteht derzeit nur für kommerzielle Angebote.

Gruß

Stefan

Anders als Stefan musst Du unbedingt ein Impressum anlegen, weil Du einen Redaktionell aufgemachte Page betreibst und / oder e.v. Rechte anderer verletzt muss dem E.V Verletzzten möglich sein, Dich schnell zu erreichen.
Schadenminimierung ermöglichen!

50 000 Teuros können sonst als Höchstbuße kommen.

Johannes

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Hallo
Danke für eure Antworten.

Gruß Norbert