weiss jemand von euch, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, meine Jugendamt-Akte einzusehen?
Ich bin knapp 30 Jahre alt und meine Eltern wurden Anfang der Achtziger geschieden. Zu diesem Zweck kam auch eine Dame vom Jugendamt vorbei um meine familiäre Situation abzuchecken, zwecks Sorgerecht.
Ich bräuchte nun aus verschiedenen Gründen (u.a. Stress mit Erzeuger) eine Akteneinsicht. Diese Gründe möchte ich aber wenn möglich beim Amt nicht näher ausführen.
Welche Rechte habe ich, wo kann ich das nachlesen, wie stelle ichs am besten an? Kostet mich der Spass was?
Vielen Dank und Grüße
Maria
Die Akteneinsicht würde ich schriftlich beim Jugendamt beantragen. Sollten die ein Problem machen, hilt es auch, den Antrag über einen Anwalt zu stellen. Kosten tut dich das ganze nichts - es sei denn du brauchst nen Anwalt.
Die Sozialrechtsgebung der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass JEDER EIN RECHT AUF AKTENEINSICHT BEI PERSÖNLICHER BETROFFENHEIT hat. Nur, Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Paar Schuhe. Du kannst nicht unbedingt dahin gehen und sagen: So, jetzt will ich meine Akte sehen! Rufst Du aber an und vereinbarst einen Termin, müssen sie Dir bedingungslos - das heißt nicht ohne Aufsicht, dass Du etwas löschen könntest - Einblick gewähren. Wie das mit dem Kopieren ist, weiß ich nicht.