Eigene Kreation von Schokolade Testverkauf möglich

Hallo,

und zwar habe ich vor eine eigene Schokoladenkreation aus Quark, Zucker etc. die weniger Fett und Kalorien hat mal zu Testzwecken zu verkaufen.

Meine Idee war zB ein paar Proben auf Vorrat und dann bei einem kleinen Händelr oder Wochenmarkt einfach mal hinstellen und als „Probeverakuf“ versuchen … testen wie es ankommt.

Ist dies möglich ohne Behördenaufwand? oder was muss ich tun?

Tja,

da kann ich auch nicht weiter helfen, zumindest nicht, was die Verkaufsseite angeht.

Hinsichtlich der Produktion, so musst du EU-Standard erfüllen. D.h. du musst die Richtlinien des Lebenmittel- und Futtermittelgesetzbuches einhalten. Das ist bei einer Herstellung in der Privatküche nur schwer umzusetzen.
Ich würde auch davon abraten irgend welchen „Humbug“ mal so zu kreieren und veräußern zu wollen. Denn sollte jemanden davon Krank werden oder noch schlimmer, dann ist die Sache wirklich spaßfrei.

Mit Blick auf die Möglichkeit, auf einem Wochenmarkt etwas zu verkaufen, musst du die örtlichen Behörden kontaktieren, da dies Gesetz der Kommune ist.

Ich hofe, ich konnte Helfen, ansonsten bei Fragen noch einmal Rückmelden

Hallo Bodywatch,

ohne Behördenaufwand, mehr oder weniger ist es nicht möglich.

  1. Du mußt Lebnsmittel herstellen dürfen. Dazu mußt du eine Stuhlprobe beim Gesundheitsamt abgeben.

  2. Du mußt dich beim Gesundheitsamt registrieren lassen als Lebensmittelhersteller.

  3. Du mußt die räumlichen Gegebenhiten der LMVO erfüllen und natürlich auch hygienisch Arbeiten.

  4. Du mußt ein Gewerbe anmelden.

Ob es da irgendwelche vorübergehende Genehmigungen gibt, weiß ich nicht, glaub ich aber nicht. Am Besten du informierst dich mal beim Gesundheitsamt deiner Stadt.

Ich hoffe ich konnte dir irgendwie helfen.

Hallo,

ruf doch einfach mal bei der örtlichen Verbraucherzentrale an. Die agen Dir dann chon, wo Du Dich genauer hinwenden musst

Viel Erfolg
Uli

Bin zwar kein Experte, meine aber Du solltest es mal versuchen. Wochenmarkt finde ich Klasse; aber wenn Du einen kleinen Händler findest, biete Deine Schokolade doch an. Viel Glück
Ingeborg

Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Gruß Jo

Hallo!

Das ist ja schon mehr eine rechtliche Frage.
Mit Verkauf, oder besser „in den Verkehr bringen“ hatte ich bis jetzt nur über die Schulcafeteria und unseren Landfrauenverein zu tun.
Für den Verkauf gilt auf jeden Fall: Man muss die Produkte vor Anfassen/Anhusten etc. schützen. Das kann unter einer Haube sein, aus der man die Ware dann nach Kundenauswahl frisch verpackt oder man verkauft abgepackte Ware, in Ihren Fall vielleicht einzeln in Cellophan gewickelt oder Kleingebinde in Zellglas-Beuteln. Auf jeden Fall muss man von jeder Charge ein Rückstellmuster einfrieren. Außerdem würde ich ein knapp bemessenes Haltbarkeitsdatum angeben, bei den frischen Zutaten vielleicht „bis ____ verzehren“.
Es gibt aber auch noch einige Spielregeln für die Produktionsräume, bei nicht erhitzten Produkten für die persönliche Gesundheit…und die steuerliche Seite nicht vergessen :-/
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen. Vielleicht kann man bei der Gewerbeaufsicht oder beim Gesundheitsamt mehr erfahren!?

Aber nicht entmutigen lassen…ganz viel Erfolg!
Herzliche Grüße
Silke

Hallo und danke erstmal an alle

das ist absoult kein Humbug was ich da zusammen kreiere! Ich tüftel etwa 4-5Jahre schon daran herum. nujn bin ich an einem Punkt wo ich einmal ausserhalb von Bekannten entscheiden lassen möchte.

Bei Ebay habe ich auch sehr gute Resonanz gemacht…deshalb nun für mich die Überlegung wie fange ich an auf den Markt zu kommen. Deshalb dachte ich mir erstmal noch „hausgemacht“ verkaufen wie enige ihre Marmelade auch als hausgemacht verkaufen einfach mal testen zu lassen.

Ja ich bin mir auch der Richtlinie bewußt dass ich zu Hause so etwas gewerblich gar nicht wuppen könnte da ich keine eigenständige Küche habe…nur für meine Kreation ein eigenständiges Set was nur dafür verwendet wird. Reinigungs vorgang auch immer gleich mit Essigessenz 5min abkochen und abspülen.

Kommt es gut an…weiß ich mehr wenn nicht dann ???
ein Gesundheitszeugnis habe ich aufgrund meines Studiums „Ökotrophologie“ war dieses Pflicht für das Vordiplom.

MFg und vielen Dank nochmal
René

P.S.
Ok d.h. für mich noch einige Infos abchecken vorsichtshalber. Ich traf vor kurzem einen Verkäufer allerdings Brillensaubermachdingens und erklärte mir dass mein Schritt einfach sei…Probier es mal so…also zB bei Edeka, Flohmarkt etc nen Tisch instellen und probieren lassen.

Hallo René,

vorab, ich möchte nix als Humbug oder Spinnerei hinstellen. Vielmehr wollte ich mit der Wahl des Begriffs auf die Problematik der Inverkehrbringung von Lebensmitteln hinweisen.
Denn neben den Schwierigkeiten des hygienischen Arbeitens kommt noch die Problematik der korrekten Deklaration, beginnend mit der Auflistung der Inhaltsstoffe (Zutatenliste) ggf. der Hinweis für Allergiker, Mindesthaltbarkeitsdatum usw., zu finden in der Verpackungsmittelverordnung. Hinzu kommt noch die Pflicht einer korrekten Rückverfolgbarkeit bei Problemen. Diese Problematik entsteht beim Versand oder abgepackten Verkauf. Sollte die Ware lose angeboten werden, wie beispielsweise Brötchen, so ist nur eine Deklaration der Zusatzstoffe erforderlich. Die Zutaten müssen nicht mehr explizit aufgeführt werden. Die Regelung ist hier abweichend, da der Kunde beim Verpacken dabei ist und sich nicht auf die Deklaration des Herstellers verlassen muss. Dies jetzt mit Bezug auf die Flohmarktschiene. Allerdings würde ich vorab mich noch einmal wirklich informieren, denn die KONKURRENZ passt auf und mahnt ggf. kostenpflichtig ab.

Grundsätzlich wäre ich persönlich nicht ausreichend mutig, selbst hergestellte Produkte auf den Markt zu bringen. Wissen macht in diesem Zusammenhang nicht immer frei (verpackt für Endverbraucher). Eine offene Verkaufsstelle, wie im Fachdeutsch die Bäcker,- Fleischer- und Imbisse heißen, würde ich mir einen Verkauf schon eher zutrauen, da dort die Anforderungen an die Deklaration nicht so umfangreich sind. Aber Zusatzstoffe müssen auch hier ausgehängt werden.

Bitte lass mich wissen, was aus deiner Idee wird, es hört sich interessant an. Bei uns um die Ecke gibt es auch eine kleine Chocolatería, die gut besucht wird.

Von dieser Stelle, viel Erfolg - vielleicht bin ich zu pessimistisch

Gruß Detlef

Hallo Detlef,
danke erstmal für die schnelle Antwort. Das Probleme bei meinen Projekt auf mich zu kommen weiß ich ja nur nicht welche deshalb Frage ich ja.

und ich nehme mir alles zu herzen was bisher gesagt wurde. Da ich weiß D it ein überaus Hygienefanatisches Land (schon übertrieben in meinen Augen vor allem mit Blick auf meine Kindheit was andere Altersgenossen und ich gegessen haben und was heute unhygiensich wäre sogart zu sterben möglich und ich schreibe immer noch.)

Eine erste Anlaufstelle habe ich nun bekommen von eurem Tipp Verbraucherzentrale…Lebensmittelüberwachung als erstes abgraden und dann Ordnungsamt…das Gesundheitsamt ist nicht so wichtig.

zur Durchhaltefrage. JA ICH ZIEH DAS DING DURCH ich habe soiviel Arbeit bei der Rezeptur und Geld reingefeuert und verbrannt (wie mirt häufig gesagt wurde lasse es du verballerst es) wo ich behaupte es LOHNT SICH. ein starker Baum ist auch kein starker Baum von der Same an.

P.S.
hier meine angefangene MICH Seite die ich mit meiner Homepage im Hinergrung batelnd noch aufarbeiten muss (nur noch nicht so viel Energie fürt die Flut an Aufgaben)
http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage…

Hallo,

sobald du deine „Ware“ an einen Händler bzw. auf dem Wochenmarkt anbieten willst, so wirst du um die Behörden nicht rumkommen.

Verteile die Schokolade doch vllt. erstmal in deinem Freundes-/Bekanntenkreis um zu schauen, ob diese überhaupt jemandem mundet bzw. um zu schauen, was diese Leute davon halten.

Ansonsten wird dir der Weg zum Amt nicht erspart bleiben!

Mit freundlichem Gruß

Swordan

Liebe / Lieber Bodywatch,

leider kann ich Dir bei Deiner Frage nicht weiterhelfen.

Herzliche Grüß
Karin Köpp

Hallo,

wenn Du Lebensmittel verkaufen willst, musst Du nach meinem Wissen ein Gewerbe anmelden (bei der Gewerbeaufsicht nachfragen). Dann musst Du natürlich die einschlägigen lebensmittelrechtlichen Anforderungen kennen, da Du Deine Lebensmittel richtig kennzeichnen musst. Ist das, was Du herstellst z.B. wirklich eine Schokolade: dafür gibt es ganz bestimmte Mindestanforderungen an den Kakaogehalt etc. Du musst alle Anforderungen der LebensmittelkennzeichnungsVo und des Eichrechts einhalten etc.etc.
Ohne Behörde wird es wohl kaum gehen. Wenn Du weitere Infos brauchst, helfen die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden aber meist gerne weiter.

Viel Erfolg und viele Grüße
Kecker

Hallo…
Soweit ich weiß, kann man einen (gewerblichen) Verkauf ohne Anmeldung beim Handelsregister starten kann. Allerdings muss das Gewerbe dann bis drei Monate danach angemeldet sein. Trotz allem würde ich mich lieber bei den zuständigen Behörden erkundigen.
Wünsche dir viel Erfolg und alles Gute.

Liebe Grüße,
Delfine

Hallo,
tut mir leid das ich erst jetzt Zeit zum antworten habe.

Ich glaube nicht, dass ein kleiner Händler bereit wäre die Schokolade probeweise zu verkaufen. Denn wenn hier gesundheitliche Probleme auftreten wäre er der Ansprechpartner. Gerade bei Lebensmittel verstehen die Behörden keinen Spass. Allerdings ist es einen Versuch wert.
Ansonsten würde ich raten beim zuständigen Gesundheitsamt die entsprechenden Informationen einzuholen.