Eigene Kündigung wegen Fehlgeburt - ALG Sperre?

Guten Tag,

eine Arbeitnehmerin entschliesst sich nach einer Fehlgeburt das Arbeitsverhältnis aufzulösen, um zu ihrem Lebensparter zu ziehen, der 400km weit weg wohnt. (Das Arbeitsverhältnis war bis Dez 2008 befristet. Wäre die Schwangerschaft normal weiterverlaufen, wäre die Arbeitnehmerin mit Beginn des Mutterschutzes zu ihrem Partner gezogen)

Ist das ein wichtiger Grund, der die 3-monatige Sperre bei Eigenkündigung verringert?

Da die Arbeitnehmerin sehr unter der FG leidet, möchte sie sich in dem entsprechenden Fragebogen nur dazu äussern, wenn es von Nutzen ist.

Vielen Dank und viele Grüße

G.Holm

Guten Tag,

eine Arbeitnehmerin entschliesst sich nach einer Fehlgeburt
das Arbeitsverhältnis aufzulösen, um zu ihrem Lebensparter zu
ziehen, der 400km weit weg wohnt. (Das Arbeitsverhältnis war
bis Dez 2008 befristet. Wäre die Schwangerschaft normal
weiterverlaufen, wäre die Arbeitnehmerin mit Beginn des
Mutterschutzes zu ihrem Partner gezogen)

Ist das ein wichtiger Grund, der die 3-monatige Sperre bei
Eigenkündigung verringert?

Da die Arbeitnehmerin sehr unter der FG leidet, möchte sie
sich in dem entsprechenden Fragebogen nur dazu äussern, wenn
es von Nutzen ist.

Eine ärztliche Bescheinigung über die durch die Fehlgeburt ausgelösten körperlichen und seelischen Belastungen und die Möglichkeit ihrer Linderung durch einen Umzug zum Lebenspartner könnte von Nutzen sein. Für eine solche ärztliche Bescheinigung gibt es meines Wissens ein von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenes Formblatt.

Vielen Dank und viele Grüße

G.Holm