AN im öffentl. Dienst hat seit 01.02.2011 Arbeitsvertrag.
Kündigungsfristen lt. TvöD sind:
- bis zu 1 Jahr beschäftigt: 1 Monat zum Monatsende
- mehr als 1 Jahr beschäftigt: 6 Wochen zum Quartalsende
Wenn AN jetzt am 31.01.2012 selbst kündigt, wäre das im Zeitraum „bis zu 1 Jahr“ und hieße: gekündigt zum 29.02.2012. Die komplette Kündigungsfrist liegt aber dann schon im Zeitraum „mehr als 1 Jahr beschäftigt“ - hat das eine Bedeutung? Oder ist wirklich nur der direkte Termin der Abgabe der Kündigung ausschlaggebend?