Hallo,
Eine Hausfrau ist seit je Hobbykünstlerin. Sie mahlt und sie entwirft Schmuck. Nachdem die kleine Wohnung ziemlich voll geworden ist, will sie einen Raum im Stadtteil mieten, der vormals ein Ladengeschäft war. Der Raum besitzt deshalb ein großes Schaufenster. Sie möchte dort ihre Objekte ausstellen und den Raum künftig auch als Werkstatt nutzen.
Die Objekte werden keine Preisschilder tragen. Jedem soll es frei stehen, reinzukommen und sich umzuschauen, bzw. ihr zuschauen. Wenn aber ein Besucher ein Objekt kaufen möchte, wird es verkauft.
Die Hausfrau war nie beruflich tätig, hat nie Steuer abgeführt. Aber beide werden gemeinsam veranlagt. Das übliche also.
Die Frage:
Muss die Hausfrau schon im vorhinein, bevor es zu irgendwelchen Verkäufen kam, (finanz-)amtlich tätig werden? Eigentlich verlagert sie ja ihr Hobby zunächst nur von einem Ort an einen anderen.
Dankbar für jede hilfreiche Antwort
UKA
Servus,
solange der Gewinn den Gewerbesteuerfreibetrag nicht erreicht, ist es dem Finanzamt egal, ob Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (Kunst) oder Gewerbebetrieb (Kunsthandwerk) vorliegen.
Die Gemeinde will im Fall Kunsthandwerk eine Gewerbeanmeldung sehen, im Fall Kunst nicht. Wegen der schwierigen Abgrenzung ist es aber keinesfalls eine böse Tat, wenn zunächst auf eine Gewerbeanmeldung verzichtet wird: Die Künstlerin selbst wird ihr Werk in jedem Fall als Kunst klassifizieren, und wenn im Fall des Falles irgendein Gutachter der Meinung ist, es handle sich um Kunsthandwerk, ist doch ihre eigene Einschätzung nichts, was absichtlich falsch gemacht würde, bloß um die Gebühr für die Gewerbeanmeldung zu sparen.
Es spricht also nichts dagegen, wenn sie den Beginn ihrer selbständigen Tätigkeit als Künstlerin nur dem örtlich zuständigen Finanzamt anzeigt, und nicht der Gemeinde.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Und weil es so gut geklappt hat(!) hänge ich noch eine Zusatzfrage an. Die geht allerdings in eine andere Sparte. Gehört aber dennoch zu dem Ganzen:
Die Hausfrau/Künstlerin war immer in der gesetzlichen Krankenkasse des Mannes mitversichert. Ihr wurde gesagt, dass sie auch bei kleinen Zusatzeinnahmen versicherungspflichtig würde. Und das könne teuer werden.
Stimmt das?
Oder muss ich mit der Frage doch ins Topic „Versicherungen“ ?
Aber dann muss ich die ganze Situation noch mal schildern.
Gruss UKA
Sobald sie mehr als 360 € im Monat verdient, kann sie nicht mehr familienversichert bleiben.
Servus,
solange die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze (2009 = 360 € / Monat, nicht verwechseln mit der Grenze für geringfügige Beschäftigung „Minijob“ = 400 € / Monat) nicht überschreiten, kann die Gattin familienversichert bleiben.
Ob es sich hier um einen Jahresdurchschnitt pro Monat handelt, oder ob in jedem einzelnen Kalendermonat die Grenze eingehalten sein muss, kann ich nicht sagen - da muss ich zu den Versicherungsspezis weitergeben.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank allerseits!
/Uka