Hallo!
Als Studentin habe ich öfter mit dem Gedanken gespielt aus meinem Hobby etwas Kapital zu schlagen und ein paar meiner Werke zum Verkauf anzubieten (Bieistiftzeichnungen / chinesische Tuschemalerei…).
Nun meine Frage: worauf muss ich dabei in Österreich achten? Muss ich mich gewerblich wo anmelden?
Bei sonstigen Dienstverhältnissen wird man ja ab ~320€/Monat steuerpflichtig. Gilt das auch für das mit eigener Kunst verdiente Geld? Sind Familienbeihilfe oder Unterhalt gefährdet?
Irmi
Hallo!
Als Studentin habe ich öfter mit dem Gedanken gespielt aus
meinem Hobby etwas Kapital zu schlagen und ein paar meiner
Werke zum Verkauf anzubieten (Bieistiftzeichnungen /
chinesische Tuschemalerei…).
Nun meine Frage: worauf muss ich dabei in Österreich achten?
Muss ich mich gewerblich wo anmelden?
Bei sonstigen Dienstverhältnissen wird man ja ab ~320€/Monat
steuerpflichtig. Gilt das auch für das mit eigener Kunst
verdiente Geld? Sind Familienbeihilfe oder Unterhalt
gefährdet?
frage bitte im Rechtsbrett, vor allem, was die möglicherweise spezifisch österreichische Gesetzeslage angeht.
In D gilt, alles, was Du als Zeitgenosse produzierst, ist zunächst keine „Kunst“ im Sinn von „Besonderheit mit besonderer Gesetzgebung“.
Demnach bist Du Gewerbetreibender, nur dass Du eben nicht Marmelade kochst, oder Topflappen häkelst, sondern Farbe auf Untergründe bringst.
Steuerlich ist Wand tünchen identisch mit der Mona Lisa.
viele Grüße
geli
Servus,
Steuerlich ist Wand tünchen identisch mit der Mona Lisa.
dieses stimmt für D nicht, und in A wirds auch nicht so sehr anders sein.
(1) Ist jemand, der Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit erzielt, nicht gewerblich, sondern freiberuflich tätig.
(2) Unterliegen Kunstgegenstände dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%
(3) Können Kunstmaler ihren Vorsteuerabzug ohne Einzelnachweis pauschal mit 5,2% des Umsatzes vornehmen.
Fazit: Steuern werden auf diese Weise für einen Kunstmaler zu einer vernachlässigbaren Größe, für einen Malermeister aber nicht. Der Unterschied ist bedeutend.
Schöne Grüße
MM
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danke
Danke für eure Antworten!
Hallo Irmi ! Mache Dir da keine unnötigen Sorgen .1.ist es garnicht so leicht Hobbykunst zu verkaufen und wenn Du privat etwas verkaufen solltest,wird man von Dir sicher keine Rechnung verlangen .Außerdem wirst Du als Studentin sicherlich nicht so hohe Preise verlangen und erzielen .Solltest Du eine Galerie finden die Dich ausstellt (meißt mußt Du dafür aber schon beträchtlich selbst zahlen)sieht das schon anders aus.Bist Du Kunststudentin?Dann frage dort an.Viel Glück Grüße Lilly
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Servus Lilly,
bloß neugierhalber: Gibts im österreichischen Strafrecht den Tatbestand der Steuerhinterziehung nicht?
Schöne Grüße
MM
Ja drum ist es ja meine Sorge ich möchte auf keinen Fall etwas Rechtswidriges machen… nein studiere keine Kunst, aber ein eigener Webauftritt bzw Ausstellungsmöglichkeiten in der Umgebung wären evtl schon gegeben.
danke für eure Antworten!
ist wohl wirklich so eine Sache mit dem österr. Recht, evtl frage ich wirklich nach einer Weile nochmal im Rechtlichen Forum nach.
Alles Gute weiterhin
Irmi
Hi!
Du solltest Dir auch überlegen, wo Du Deine Kunst bewirbst. Zu empfehlen ist unbedingt eine gute Kunstplattform wie http://www.kuenstler.at oder http://www.kunstcenter.at oder ähnliche Seiten. Nur so wirst Du auch gefunden.
LG Max
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