Eigene KV oder Familienversicherung?

Hallo Experten,

Personen A und B sind verheiratet. A ist voll Berufstätig und B kümmert sich um Kind und Haus. B ist über A krankenversichert (Familienversicherung).

Jetzt geht B arbeiten. 200,- EUR plus Provision. In den ersten 2 Monaten wegen der Einarbeitung keine Provision. Ist B noch bei A versichert oder muss B sich jetzt selber versichern? Wenn ja. Wie hoch sind die Kosten und gibt es bei Steuerklasse 5 schon Abzüge? B hat nämlich noch einen 400,- EUR Job.

Danke

Jörg

Hallo,
es handelt sich hier um zwei gerungfügige Beschäftigungen.
Hierr sollte (muss) eine Ürüfung durch die Knappschaft erfolgen bzw.
durch die Krankenkasse von A und B. ob beide Beschäftigujgnen zusammengerechnet wirklich noch geringfügig sind., Ist das nicht der
Fall, sind beide Beitrasgspflichtig und es muss eine eigene Mitgliedschaft hergestellt werden.
Was die Überschreitung der 400,00 € Grenzen für die Familienversicherung
bedeutet ist klar - die Familienversicherung endet.

Auf jeden Fall die Kasse kontaktieren !!!
Gruss
Czauderna

Hallo,
sorry für die Tippfehler, aber ich war in Eile !
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

müssen dann beide Stellen versteuert werden oder nur der Neue bei dem nur 200,- EUR verdient werden. Der Andere ist doch immer noch eine geringfügige Beschäftigung. Oder sehe ich das falsch?

Gruß

Jörg

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Hallo,
das siehst Du falsch - wenn zwei geringfügige zusammengerechnet
werden, können bei versicherungspflichtig sein. Nur wenn eine
an sich schon versicherungspflichtige (Haupt)-Beschäftigung
existiert, kann nebenher ein 400,00€ Job gemacht werden.
Gruss
Czauderna

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Danke für Deine Hilfe.

Dafür gibt es von mir einen Stern.

Gruß

Jörg

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