Eigene Möbel in möblierte Wohnung integrieren

Hallo Community… Wenn sich jemand auskennt, bitte ich um Antwort!

Person A wohnt in einer möblierten Wohnung (eigener Abgeschlossener Wohnraum) und hat sowohl persönliche Gegenstände (in Kisten) als auch wenige und abgebaute Möbel in einem Raum der Wohnung 'gelagert, (Aufbau geht nicht, da Wohnung zu klein).
Ist es rechtlich zulässig, dass Person A eigene Möbel so in der möblierten Wohnung lagert? Oder gibt es Rechtsklauseln, die das möblierte Wohnen in einer möblierten Wohnung in dieser Hinsicht exakt definieren?

Hallo,
auch eine möblierte Wohnung kannst Du als Mieter so nutzen, wie immer es dir beliebt. Du kannst in der Mietzeit die Möbel auch woanders lagern, z.B. im Keller, wenn gewährleistet wird, dass Du sie bei Auszug wieder ohne Mängel in die Wohnung stellen kannst. Auch deine eigenen Möbel kannst Du in die Wohnung stellen. Solltest Du allerdings einen Raum nur als Lagerfläche nutzen, achte darauf, auch diesen in der Heizperiode zu heizen, damit dort kein Schimmel entstehen kann.
Alles Gute
Sun

Hallo,
Rechtsklauseln gibt es m.W. nicht. Das Einbringen von Gegenständen in die gemietete Wohnung wird üblicherweise im Mietvertrag geregelt. Ebenso wird im Mietvertrag geregelt, wie mit den in der Wohnung befindlichen Gegenständen des Vermieters verfahren werden darf.

Gruß
Udo

hallo,
also meine Meinung:
was spricht gegen die Lagerung? Hat denn der Vermieter Einwände und wenn welche?
Man kann in einer möblierten Wohnung die Möblierung ergänzen, man kann ja auch seine eigenen Sachen einräumen. Wie ein Gegenstand, der in der Wohnung steht, aussieht, kann meiner Meinung nach nicht vorgeschrieben werden.

Wenn es übervoll wird, wird es vielleicht problematisch.
Zitat: " …Zwar könne einem Mieter grundsätzlich die Art und Weise seiner Wohnnutzung nicht vorgehalten werden. Es sei aber hier für die Berechtigung der ausgesprochenen Kündigung maßgeblich, daß der Mieter in diesem Falle eine derartige Menge an Sammelgut, insbesondere Altpapier und gebrauchte Kleidung in der Wohnung gelagert habe, daß die Räumlichkeiten ihren Charakter als Wohnung weitgehend verloren hatten. Deshalb sei das Gericht auch befugt, über die Art der Nutzung seitens des Mieters eine Bewertung vorzunehmen, die dazu führe, daß sich die Nutzung dieser Wohnung nahezu als Umnutzung der Wohnung in ein Sammellager darstelle. Den Einwand des Mieters, auch andere Mieter hätten an Zimmerwänden häufig Bücherregale oder ähnliches aufgestellt, treffe die von ihm geschaffene Situation erkennbar nicht. Es gehöre nämlich nicht zur Wohnnutzung, die Räume zu einem Sammellager umzufunktionieren." (http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-wohn31030…)
Es könnte also vom Vermieter argumentiert werden, die Wohnung wäre vermüllt oder zu einem Sammellager geworden. Das wäre keine vertragsgemäße Nutzung. Dann dürfte der Vermieter kündigen.

Ihre Beschreibung deutet an, dass der Raum nicht übervoll ist. Dokumentieren Sie den ordentlichen Zustand. Nutzen Sie den Raum nicht nur als Lagerplatz sondern nutzen Sie ihn auch zum Wohnen, dann dürfte keine Gefahr bestehen.

Das ist meine Meinung aber keine Rechtsauskunft

Gruß Elfriede

hallo,

ich sehe keinen Grund, der dagegen sprechen könnte. Man bringt doch in eine möblierte Wohnung immer eigene Gegenstände ein. Und wenn ich mir den freien Raum mit nicht aufgebauten Möbeln oder Kisten zustellen will, dann bitte. Voraussetzung ist natürlich, dass es nicht Beschädigung des mitvermieteten Mobilars kommt und die Wände nicht anfangen zu schimmeln, weil nicht es nicht mehr zu einem Luftaustausch kommt.

Also ich sehe nichts, was dagegen sprechen könnte.

…was Sie in Ihrer Wohnung lagern ist Ihre Angelegenheit. Die Wohnung muß nur bei Auszug wieder frei sein.

Gruß Fred

Hallo Anni,
es gibt meines Erachtens keine gesetzliche Regelung für diesen Fall, mit der Ausnahme, dass die gestellten Möbel nicht ausgetauscht werden dürfen.

LG

nein, gibt es nicht

sie können in ihre wohnung stellen was sie wollen.

hallo annie,

da bin ich überfragt, verstehe die Problematik aber auch nicht wirklich. Die Möblierung des Vermieters sollte erhalten bleiben…mehr sehe ich da nicht.,

lg
hubu

Hallo

ich stimme dem voll zu, was schon „sun“ geschrieben hat.

Unterstützend noch 2 Links zu Beiträgen in denen entsprechende Urteile erwähnt werden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Fragen-zum-moebliert…
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/moeblierte-wohnun…

Hallo,

Sie haben eine möbelierte Wohnung gemietet, was sie aber mit dem Möbeln in der Whg. machen, ist ihre Sache - solange die Möbel wieder in Ursprungszustand in der Whg. stehen, wenn Sie ausziehen.

Die Frage ist, wohin mit dem Möbeln, wenn Sie ihre eigenen Möbel in die Whg. stellen?

Und - macht es Sinn, die gemieteten Möbel rauszuschmeißen? Die Nutzung wurde doch sicher in den Mietpreis mit eingerechnet.

Also, die vorhandenen Möbel können ruhig raus, müssen aber bei Auszug wieder rein.

Alles Gute!

Micha

Hello annigetagun,
Sorry das ich erst heute dazu komme.
Die Möbel in der Wohnung gehören zur Wohnung. Aber Du musst sie nicht unbedingt so stehen lassen.
Wenn Du die Möbel durch Deine eigenen ersetzt, muss halt die Lagerung in Ordnung sein. Bei Auszug steht die möbilierte Wohnung dann halt wieder so da, wie beim Einzug.
Gibt keine Klauseln die das untersagen.
Gruß
fragmich46

Sie sind nicht dazu verpflichtet AUSSCHLIESSLICH die in der Wohnung befindlichen Möbel zu nutzen. Sie zahlen einen etwas erhöhten Mietzins dafür, dass Sie die Möbel des Vermieters nutzen dürfen, das verbietet Ihnen aber nicht diese durch eigene Möbel zu ergänzen. Sie tragen ja vermutlich auch ihre eigene Kleidung, die Sie in der Wohnung aufbewahren oder sind die in der Möblierung auch inbegriffen :wink: