Hallo,
vielleicht hat jemand ähnliches schon mal erlebt… und kann Rat geben.
Herr Müller hat eine Wohnung bei einer grossen Wohnungsgesellschaft. Er teilt sich seine Mülltonne mit anderen Mietern seines Hauses. Ist die Tonne aber mal nicht ganz voll, meinen anderen Mieter von anderen Häusern - die den selben Vermieter haben wie Herr Müller - ihren Dreck mit in seiner Tonne schmeissen zu dürfen. Herr Müller beschwert sich darauf hin bei seinem Vermieter und erklärt, er bezahle nicht für den Mülltransport anderer Leute in seiner Tonne. Der Vermieter erklärt, die anderen Mieter dürfen ihren Dreck bei ihm reinschmeissen, das dürfe er bei denen auch, wenn noch Platz ist, da die Entleerung der Tonnen eh nach Quadratmeter abgerechnet werde. Herr Müller widerspricht diesem und meint, das er sich dann eben eine eigene MÜlltonne nur für seinen MÜll anschaffen werde. Ebenso argumentiert er dieses damit, das in seiner Tonne u. a. von den Mietern der anderen Häuser unerlaubter Müll wie Plastik eingeschmissen werde…und der Vermieter dieses wohl nicht in den Griff kriege das Problem. Schlösser würde diese an den Mülltonnen ja nicht dulden. Also können er sich aus diesem Grund auch eine eigene Mülltonne zulegen mit Schloss. Der Vermieter meint, das wäre kein Argument und nicht erlaubt. ? wer ist hier im Recht. ?
Desweiteren hat Herr Müller sowie eigentlich alle seine Mitmieter Probleme mit der zuständigen Heizungsfirma seines Hauses. Fällt die Heizanlage aus, ist niemand im Notfall zu erreichen. Die Firma hat nur ein AB wo man seine Nummer hinterlegen soll und man ständig auf einen Rückruf hoffen darf - was aber selten vorkommt. Aber zu erreichen sind sie ansonsten nur zu Arbeitszeiten. Auch hierüber hat Herr Müller sich bereits beschwert und sich bei nochmaligen Heizungsfall mit einer Mietkürzung gedroht, sollte kein Techniker das Problem unmittelbar beheben. Den Vermieter scheint das nicht zu scheren. Was kann Herr Müller hiergegen tun, ausser die Miete bei Eintritt eines Heizungsproblemes zu kürzen ?