Eigene Mülltonne

Hallo,
vielleicht hat jemand ähnliches schon mal erlebt… und kann Rat geben.

Herr Müller hat eine Wohnung bei einer grossen Wohnungsgesellschaft. Er teilt sich seine Mülltonne mit anderen Mietern seines Hauses. Ist die Tonne aber mal nicht ganz voll, meinen anderen Mieter von anderen Häusern - die den selben Vermieter haben wie Herr Müller - ihren Dreck mit in seiner Tonne schmeissen zu dürfen. Herr Müller beschwert sich darauf hin bei seinem Vermieter und erklärt, er bezahle nicht für den Mülltransport anderer Leute in seiner Tonne. Der Vermieter erklärt, die anderen Mieter dürfen ihren Dreck bei ihm reinschmeissen, das dürfe er bei denen auch, wenn noch Platz ist, da die Entleerung der Tonnen eh nach Quadratmeter abgerechnet werde. Herr Müller widerspricht diesem und meint, das er sich dann eben eine eigene MÜlltonne nur für seinen MÜll anschaffen werde. Ebenso argumentiert er dieses damit, das in seiner Tonne u. a. von den Mietern der anderen Häuser unerlaubter Müll wie Plastik eingeschmissen werde…und der Vermieter dieses wohl nicht in den Griff kriege das Problem. Schlösser würde diese an den Mülltonnen ja nicht dulden. Also können er sich aus diesem Grund auch eine eigene Mülltonne zulegen mit Schloss. Der Vermieter meint, das wäre kein Argument und nicht erlaubt. ? wer ist hier im Recht. ?

Desweiteren hat Herr Müller sowie eigentlich alle seine Mitmieter Probleme mit der zuständigen Heizungsfirma seines Hauses. Fällt die Heizanlage aus, ist niemand im Notfall zu erreichen. Die Firma hat nur ein AB wo man seine Nummer hinterlegen soll und man ständig auf einen Rückruf hoffen darf - was aber selten vorkommt. Aber zu erreichen sind sie ansonsten nur zu Arbeitszeiten. Auch hierüber hat Herr Müller sich bereits beschwert und sich bei nochmaligen Heizungsfall mit einer Mietkürzung gedroht, sollte kein Techniker das Problem unmittelbar beheben. Den Vermieter scheint das nicht zu scheren. Was kann Herr Müller hiergegen tun, ausser die Miete bei Eintritt eines Heizungsproblemes zu kürzen ?

Ist denn überhaupt von Seiten der Stadt/Gemeinde vorgesehen, das ein Mieter sich eine eigene Mülltonne beschaffen kann, die dann auch geleert wird?

Vielerorts kann nur der Eigentümer entsprechende Müllmarken beantragen.

Hallo Zicke,

Herr Müller hat eine Wohnung bei einer grossen
Wohnungsgesellschaft. Er teilt sich seine Mülltonne mit
anderen Mietern seines Hauses. Ist die Tonne aber mal nicht
ganz voll, meinen anderen Mieter von anderen Häusern - die den
selben Vermieter haben wie Herr Müller - ihren Dreck mit in
seiner Tonne schmeissen zu dürfen. Herr Müller beschwert sich
darauf hin bei seinem Vermieter und erklärt, er bezahle nicht
für den Mülltransport anderer Leute in seiner Tonne. Der
Vermieter erklärt, die anderen Mieter dürfen ihren Dreck bei
ihm reinschmeissen, das dürfe er bei denen auch, wenn noch
Platz ist, da die Entleerung der Tonnen eh nach Quadratmeter
abgerechnet werde. Herr Müller widerspricht diesem und meint,
das er sich dann eben eine eigene MÜlltonne nur für seinen
MÜll anschaffen werde. Ebenso argumentiert er dieses damit,
das in seiner Tonne u. a. von den Mietern der anderen Häuser
unerlaubter Müll wie Plastik eingeschmissen werde…und der
Vermieter dieses wohl nicht in den Griff kriege das Problem.
Schlösser würde diese an den Mülltonnen ja nicht dulden. Also
können er sich aus diesem Grund auch eine eigene Mülltonne
zulegen mit Schloss. Der Vermieter meint, das wäre kein
Argument und nicht erlaubt. ? wer ist hier im Recht. ?

Lies mal bitte folgende Informationen hierzu:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/abfall…

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/muellu…

Die Anderen Mieter sind sogenannte Befugte, die ebenso wie Herr Müller alle zur Verfügung gestellten Mülltonnen benutzen dürfen.

Man stelle sich vor, dass jeder Mieter einer Wohnanlage seine eigene Mülltonne haben möchte, bei einem Platzbedarf von 2-4m², wo sollen die denn hin? Hierfür gibt es je nach Größe der Wohnanlage verordnungen der Stadt oder Gemeinde.

Bei 10 Parteien wären dass dann 40m² wo soll soviel Platz herkommen, schon mal drüber nachgedacht. Zumal dann die eigene Mülltonne mehr kosten dürfte, als man jetzt nach Umlageschlüssen zu berappen hat.

Desweiteren hat Herr Müller sowie eigentlich alle seine
Mitmieter Probleme mit der zuständigen Heizungsfirma seines
Hauses. Fällt die Heizanlage aus, ist niemand im Notfall zu
erreichen. Die Firma hat nur ein AB wo man seine Nummer
hinterlegen soll und man ständig auf einen Rückruf hoffen darf

  • was aber selten vorkommt. Aber zu erreichen sind sie
    ansonsten nur zu Arbeitszeiten. Auch hierüber hat Herr Müller
    sich bereits beschwert und sich bei nochmaligen Heizungsfall
    mit einer Mietkürzung gedroht, sollte kein Techniker das
    Problem unmittelbar beheben. Den Vermieter scheint das nicht
    zu scheren. Was kann Herr Müller hiergegen tun, ausser die
    Miete bei Eintritt eines Heizungsproblemes zu kürzen ?

Die Möglichkeit die Mietwohnung beheizen zu können gehört zum vertragsgemäßem Zustand der Wohnung, fällt öffter für einen längeren Zeitraum die Heizung aus, ist eine Mietkürzung möglich, lies hierzu:

http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-heizu…

Unmittelbar wird der Heizungstechniker wohl nicht zur Verfügung stehen, denn der steht nicht dauerhaft neben der Heizungsanlage und wartet auf einen Defekt.

Gruß

BHShuber