Hallo,
Angenommen A und B. sind die alleinigen Miteigentümer in einer WEG.
Jeder hat hinter dem Haus im HOf eine Gartenhälfte.
A hat gleich nach der Teilungserklärung vor 14 Jahren die GArtengrenze mit Pflanztrögen versehen und bepflanzt.
B hat vor drei jahren die WEG Anteile gekauft, also als die Tröge schon standen.
A möchte sich nun als Sichtschutz eine Fertighecke setzen lassen.
(ist ja wahrscheinlich an sich schon eine bauliche Veränderung?!)
dazu müssen aber die PFlanztröge entfernt werden. Ist das beseitigen der Pflanztröge, die A selbst gekauft, selbst hingestellt usw. hat eine bauliche Veränderung?
Schon jetzt Danke für Antworten
Bürger 79
WEG =Wochnungseigentumgemeinschaft.