Eigene Rechtsanwaltskosten bei unberechtigten Ford

Hallo Zusammen,

vor einigen Tagen bekam ich im Freudeskreis ein Gespräch mit, wo sich zwei Nachbarn darüber „ausheulten“, daß ein dritter Nachbar die beiden ständig von seinem Anwalt mit allen möglichen Forderungen überzieht. Es gab vor Jahren bereits zwei Prozesse, die der zänkische Nachbar beide verloren hat. Seit dem läßt er es wohl nicht mehr zum Prozess komen, aber immer wieder läßt er seinen Rechtsanwalt irgendwelche Forderungen stellen. Um nichts falsch zu machen laufen die beiden dann ihrerseits zu ihrem Rechtsanwalt, der die Forderungen zurückweist, danach ist dann eine Weile Ruhe bis der nächste Rechstanwaltsbrief ins Haus flattert.

Im Lauf der Jahre haben die beiden so ein paar Hundert Euro an ihre Rechtsanwälte berappen dürfen.

Was mich als Laie nun wundert: Bei einem Prozess, muss die unterlegene Partei ja auch die Kosten des Gegners tragen. Wenn der Forderungssteller aber seine Nachbarn einfach per Rechtsanwalt „terrorisiert“, ohne die Forderung vor Gericht zu bringen, hat man dann keinen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Auslagen?

Besonders pikant, der „zänkische Nachbar“ ist im Ruhestand. Er hat genug Zeit und Geld, während seinen „Opfern“ - beide berufstätige Familienväter - nicht nur die 150,- EUR für einen Brief vom Rechtsanwalt weh tun, sondern auch die verlorene Zeit.

Muss man das unter den Ungerechtigkeiten unseres Rechtssystems ausbuchen, oder was meint ihr?

Ergänzende Frage: Gibt es eigentlich eine Möglichkeit jemandem zu verbieten Forderungen zu stellen, wenn diese offensichtlich immer wieder nur zu dem Zwecke gestellt werden einen anderen damit zu belästigen?

Danke für Eure Meinung
Conrad

Die beste Methode dürfte es sein, die Schreiben des gegnerischen Anwalts zu ignorieren. Dann bleibt der Nachbar auf seinen Kosten sitzen. Wenn ein Mahnbescheid kommen sollte, kann immer noch Widerspruch - ohne Begründung - eingelegt werden. Dann muss der zänkische Nachbar klagen, wovon er wohl aus Erfahrung absehen wird.

Spätestens bei der Klageerhebung kann immer noch ein Anwalt eingebunden werden.

Hallo,

vor einigen Tagen bekam ich im Freudeskreis ein Gespräch mit,
wo sich zwei Nachbarn darüber „ausheulten“, daß ein dritter
Nachbar die beiden ständig von seinem Anwalt mit allen
möglichen Forderungen überzieht. Es gab vor Jahren bereits
zwei Prozesse, die der zänkische Nachbar beide verloren hat.
Seit dem läßt er es wohl nicht mehr zum Prozess komen, aber
immer wieder läßt er seinen Rechtsanwalt irgendwelche
Forderungen stellen. Um nichts falsch zu machen laufen die
beiden dann ihrerseits zu ihrem Rechtsanwalt, der die
Forderungen zurückweist, danach ist dann eine Weile Ruhe bis
der nächste Rechstanwaltsbrief ins Haus flattert.
Im Lauf der Jahre haben die beiden so ein paar Hundert Euro an
ihre Rechtsanwälte berappen dürfen.

Noch eine andere Variante zu dem bereits gegebenen Tipp: wobei die Anwaltsschreiben weiterhin ankommen würden, was jedesmal zu Unruhe und Ärger beim Empfänger führt - der Seelenfrieden wäre dann mal wieder hin!

Sich beim eigenen Anwalt mal erkundigen, ob es in diesem Zusammenhang so etwas wie „Nötigung“, „Seelenterrorismus“ oder ähnliches gibt. Wenn man Privatpersonen nicht mit Werbung zudonnern darf, dann müßte es hier doch auch eine Möglichkeit geben, diesem Rentner ein für allemal zu untersagen seinen Anwalt unbegründet auf andere zu hetzen (übrigends scheint der Rentner-Anwalt nur sein Honorar und nicht die Rechtmäßigkeit der Forderungen im Auge zu haben). Vielleicht wäre auch das ein Ansatz: dem Anwalt untersagen solchen Unsinn weiterzuleiten.

Dem Rentner könnte man auch mit einem eigenen oder anwaltlichen Brief eine Klage androhen, wenn er weiterhin den Familienfrieden in dieser unverschämten Weise zerstört… und ebenso damit drohen, die eigenen Anwaltskosten, neue und alte, von ihm auf dem Klagewege wiederzuholen. Vielleicht bringt ihn das zur Vernunft?

Viel Glück,
Cantate

Guten Tag,

Hallo Zusammen,

vor einigen Tagen bekam ich im Freudeskreis ein Gespräch mit,
wo sich zwei Nachbarn darüber „ausheulten“, daß ein dritter
Nachbar die beiden ständig von seinem Anwalt mit allen
möglichen Forderungen überzieht. Es gab vor Jahren bereits
zwei Prozesse, die der zänkische Nachbar beide verloren hat.
Seit dem läßt er es wohl nicht mehr zum Prozess komen, aber
immer wieder läßt er seinen Rechtsanwalt irgendwelche
Forderungen stellen. Um nichts falsch zu machen laufen die
beiden dann ihrerseits zu ihrem Rechtsanwalt, der die
Forderungen zurückweist, danach ist dann eine Weile Ruhe bis
der nächste Rechstanwaltsbrief ins Haus flattert.

Im Lauf der Jahre haben die beiden so ein paar Hundert Euro an
ihre Rechtsanwälte berappen dürfen.

Was mich als Laie nun wundert: Bei einem Prozess, muss die
unterlegene Partei ja auch die Kosten des Gegners tragen. Wenn
der Forderungssteller aber seine Nachbarn einfach per
Rechtsanwalt „terrorisiert“, ohne die Forderung vor Gericht zu
bringen, hat man dann keinen Anspruch auf Erstattung der
entstandenen Auslagen?

Der Anspruch nach §823 BGB bestünde nur dann wenn die Forderungen zu Unrecht gestellt worden wären. Dies müsste aber ggf. durch ein Gericht auch erkannt werden. Man könnte aber einmal versuchen die Kosten für die ungerechtfertigte Inanspruchnahme dem Nachbarn aufzutischen und auf Reaktion zu warten.

Besonders pikant, der „zänkische Nachbar“ ist im Ruhestand. Er
hat genug Zeit und Geld, während seinen „Opfern“ - beide
berufstätige Familienväter - nicht nur die 150,- EUR für
einen Brief vom Rechtsanwalt weh tun, sondern auch die
verlorene Zeit.

Muss man das unter den Ungerechtigkeiten unseres Rechtssystems
ausbuchen, oder was meint ihr?

Ergänzende Frage: Gibt es eigentlich eine Möglichkeit jemandem
zu verbieten Forderungen zu stellen, wenn diese offensichtlich
immer wieder nur zu dem Zwecke gestellt werden einen anderen
damit zu belästigen?

Dazu müsste man erst einmal wissen was das für Forderungen sind, denn es muss ja einen Rechtsgrund dafür geben.

Danke für Eure Meinung
Conrad

Huhu!

Da der Artikel entgegen meiner Erwartung wohl nicht gelöscht wird, antworte auch ich nun:

Die von dir entdeckte Ungerechtigkeit kann ich nicht ausmachen. Im Gegenteil: Wenn so offensichtlich ist, dass die Schreiben des Anwalts ohne Substanz sind, wüsste ich nicht, warum man selbst noch einen Anwalt einschalten soll. Es widerspricht sich, wenn du sagst, es sei nie etwas dran an den Schreiben, dann aber gleichwohl der Meinung bist, es bedarf hier anwaltlicher Hilfe, und die müsse der Nachbar nun bezahlen.

Was hier über § 823 BGB geschrieben wurde, geht an der Sache vorbei, denn das Vermögen wird durch § 823 BGB gerade nicht geschützt. Das ist nur bei § 826 BGB anders, und ich glaube nicht, dass man damit hier viel gewinnen kann. Nein, die einfache und naheliegende Lösung lautet doch: den Nachbarn ignorieren.

Freilich könnte man noch etwas anderes tun, wenn man selbst unbedingt zurückschlagen und dem Nachbarn die Kosten aufbürden möchte. Man kann dem Nachbarn einen netten Brief schreiben und ihn auffordern anzuerkennen, dass der geltend gemachte Anspruch nicht besteht, weil man, wenn er das nicht tue, ihn verklagen werden.

Passiert nach Ablauf einer gewissen Frist nichts, sucht man sich einen Anwalt, der direkt den Auftrag für eine negative Feststellungsklage erhebt. Man lässt ihn NICHT außergerichtlich tätig werden, denn diese Kosten könnte man nicht ersetzt verlangen. Die Klage aber wird der Nachbar verlieren, und darum muss er auch die Prozesskosten (inkl. der Anwaltskosten) tragen.

Levay

Hallo Levay!

Da der Artikel entgegen meiner Erwartung wohl nicht gelöscht
wird,

Warum sollte er gelöscht werden? Ich habe zwar einen konkreten Fall zur Veranschaulichung genomen, da aber nur allgemeine Fragen draus abgeleitet. Außerdem bin ich gar nicht betroffen - Nein ich bin nicht der zänkische Nachbar :wink:)

Die von dir entdeckte Ungerechtigkeit kann ich nicht
ausmachen. Im Gegenteil: Wenn so offensichtlich ist, dass die
Schreiben des Anwalts ohne Substanz sind, wüsste ich nicht,
warum man selbst noch einen Anwalt einschalten soll. Es
widerspricht sich, wenn du sagst, es sei nie etwas dran an den
Schreiben, dann aber gleichwohl der Meinung bist, es bedarf
hier anwaltlicher Hilfe, und die müsse der Nachbar nun
bezahlen.

Ich selbst würde das so machen. Aber Du vergißt, daß für viele Leute ein Anwalt immer noch eine „halbe Amtsperson“ ist. Ich habe schon mehrere Fälle mitbekomen, wo Leute nachgegeben haben, weil ein gegnerischer Anwalt nur frech genug „auf die Trommel“ gehauen hat. Oft ist das Juristendeutsch des Anwalts einem einfachen Bürger ja gar nicht verständlich, dazu kommen dann Angst vor hohen Prozesskosten, die für Laien nicht nachvollziehbare Komplexität unseres Rechtssystems und tatsächliche oder subjektiv empfundene Willkür der Gerichte etc. pp. - es heißt ja nicht ganz zu Unrecht: „Auf Hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand“ oder „Vor Gericht erhälst Du nicht Recht, sondern ein Urteil“.

Ich finde es sehr verständlich, wenn jemand mit wenig juristischen Kenntnissen da Hilfe bei einem Anwalt sucht. Übrigens habe ich bei Laien schon öfters die Meinung gehört, daß man auf die Forderung eines Anwalts reagieren müsse, da Schweigen ansonsten als Anerkenntnis gewertet würde. Der Unterschied zwischen einem gerichtlichen Mahnbescheid und einem anwaltlichen Mahnschreiben ist keineswegs jedem geläufig.

Nein, die
einfache und naheliegende Lösung lautet doch: den Nachbarn
ignorieren.

Klar, Du und ich wir hätten die Nerven dazu, aber beiliebe nicht jeder …

Freilich könnte man noch etwas anderes tun, wenn man selbst
unbedingt zurückschlagen und dem Nachbarn die Kosten aufbürden
möchte. …

Danke das waren so Ideen, die ich suchte - was spräche generell dagegen sofort eine „negative Feststellungsklage“ zu erheben? (Wenn man mal davon ausgeht, daß das nachbarschaftliche Verhältnis ohnehin rettungslos zerrüttet ist).

Grusss
Conrad

Danke das waren so Ideen, die ich suchte - was spräche
generell dagegen sofort eine „negative Feststellungsklage“ zu
erheben? (Wenn man mal davon ausgeht, daß das
nachbarschaftliche Verhältnis ohnehin rettungslos zerrüttet
ist).

Wenn der Anspruch, dessen sich der Nachbar berühmt hat, nicht gegeben ist, hätte die negative Feststellungsklage auf jeden Fall Erfolg. Das heißt aber nicht zwingend, dass der Nachbar auch die Kosten tragen muss, denn es gibt einen Paragrafen, der wie folgt lautet:

„Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.“

Also: Die negative Feststellungsklage wird erhoben, und der Nachbar sagt: „Ja, stimmt, diesen Anspruch habe ich nicht. Ich erkenne das an“. Dann wird er zwar den Prozess verlieren, aber der Kläger muss trotzdem die Kosten tragen. Das macht ja auch durchaus Sinn, denn wenn jemand jemanden verklagt, weil er einen Anspruch hat, obwohl der andere das sowieso anerkannt hat, soll der Beklagte nicht auch noch die Kosten tragen müssen.

Etwas anderes gilt aber - wie der Paragraf ja schon sagt -, wenn Anlass zur Erhebung der Klage gegeben wurde. Ob das schon der Fall ist, wenn sich der Nachbar des Anspruchs berühmt hat, stehe mal dahin; sicherer ist es, ihn noch einmal ausdrücklich aufzufordern, außergerichtlich anerzukennen, dass ihm der Anspruch nicht zusteht.

Levay

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort / OWT
Gruss Conrad