Hallo Zusammen,
vor einigen Tagen bekam ich im Freudeskreis ein Gespräch mit, wo sich zwei Nachbarn darüber „ausheulten“, daß ein dritter Nachbar die beiden ständig von seinem Anwalt mit allen möglichen Forderungen überzieht. Es gab vor Jahren bereits zwei Prozesse, die der zänkische Nachbar beide verloren hat. Seit dem läßt er es wohl nicht mehr zum Prozess komen, aber immer wieder läßt er seinen Rechtsanwalt irgendwelche Forderungen stellen. Um nichts falsch zu machen laufen die beiden dann ihrerseits zu ihrem Rechtsanwalt, der die Forderungen zurückweist, danach ist dann eine Weile Ruhe bis der nächste Rechstanwaltsbrief ins Haus flattert.
Im Lauf der Jahre haben die beiden so ein paar Hundert Euro an ihre Rechtsanwälte berappen dürfen.
Was mich als Laie nun wundert: Bei einem Prozess, muss die unterlegene Partei ja auch die Kosten des Gegners tragen. Wenn der Forderungssteller aber seine Nachbarn einfach per Rechtsanwalt „terrorisiert“, ohne die Forderung vor Gericht zu bringen, hat man dann keinen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Auslagen?
Besonders pikant, der „zänkische Nachbar“ ist im Ruhestand. Er hat genug Zeit und Geld, während seinen „Opfern“ - beide berufstätige Familienväter - nicht nur die 150,- EUR für einen Brief vom Rechtsanwalt weh tun, sondern auch die verlorene Zeit.
Muss man das unter den Ungerechtigkeiten unseres Rechtssystems ausbuchen, oder was meint ihr?
Ergänzende Frage: Gibt es eigentlich eine Möglichkeit jemandem zu verbieten Forderungen zu stellen, wenn diese offensichtlich immer wieder nur zu dem Zwecke gestellt werden einen anderen damit zu belästigen?
Danke für Eure Meinung
Conrad
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