Guten Tag zusammen,
In einem Mehrfamilienhaus (7 Mieter), Hauseigentümer ist eine Genossenschaft wird in naher Zukunft eine Sat-Schüssel angebracht. Bisher besteht ein Kabelanschluss. Nun mal angenommen ein Mieter hat auf eigene Kosten erst vor ein paar Tagen eine SAT-Schüssel am Balkon angebracht.
Kann die Genossenschaft oder ein anderer Mieter verlangen, dass diese SAT-Schüssel wieder abgebaut werden muss ?
Wenn ja, gibt es eine rechtliche Grundlage dafür ?
Vielen Dank für eure Antworten.