Eigene Schuld? Wer zahlt?

Liebe/-r Experte/-in,
hallo. Mein Mann und ich haben unterschiedliche Auffassung zu einem Problem. Die Krankenkassen überlegen, ob sie jemanden haftbar machen können für die Glätteunfälle. Nun zur Frage: angenommen der Grundstückseigentümer fällt auf seinem Grundstück( zwischen Haustür und Bürgersteig), weil nicht gestreut ist. Kann die Kasse dann die Kosten von ihm zurückfordern oder gilt hier nur Fremdverschulden, sprich: der Eigentümer muss nur über seine Haftpflicht zahlen, wenn andere auf seinem ungestreuten Gehweg fallen? Es soll also nicht diskutiert werden, ob die Kasse überhaupt die Kosten auf andere abwälzen kann.