Darf ein Designer oder Entwickler seine Software als Referenz (Beispiel Bewerbung) nutzen, wenn diese für einen Kunden erstellt wurde, oder bedarf das einer entsprechenden Vereinbarung?
Theoretisch gesehen ist es ja das „geistige Eigentum“ des Designers/Entwicklers. Oder? Was passiert damit rein rechtlich, wenn es verkauft wird?
das hängt davon ab, was im Kleingedruckten des Auftrages gestanden ist. Ein größerer Kunde wird hier ein „exklusives Eigentum“ an allem fordern. Ein schlauer Entwickler wird dem Kunden ein „unbegrenztes, nicht exklusives“ Nutzungsrecht einräumen, damit er die Software noch weiteren Kunden vertickern kann.
Allerdings weiß ich leider nicht, was der Standard ist wenn ein beliebig vervielfältigbares Werk (also z.B. eine Software) im Auftrag eines Kunden erstellt wurde. Hier bin ich auch auf Antworten gespannt.
Ein wesentlicher Faktor könnte hier sein ob es sich um ein Gewerk (Festpreis) oder eine Dienstleistung (nach Aufwand) gehandelt hat.
Es ist nicht das Eigentum des Entwicklers, wenn ein Kunde diese Software speziell in Auftrag gegeben hat und der Entwickler die spezielle Leistung der Entwicklung gegen Bezahlung erbracht hat.
Anders sieht es aus, wenn ein Kunde so etwas sagt wie „Wir brauchen ein Buchungssystem und möchten das bei Ihnen bestellen“, d.h. es dem Entwickler überlassen ist woher die Software kommt und man dem Kunden lediglich ein fertiges Produkt zur Nutzung überlässt.
Aber auch hier kommt es ziemlich genau auf den Wortlaut des Vertrags an.
Ich selbst hatte neulich so eine Situation wo ein Kunde eine Dienstleistung (!) im Rahmen der IT wünschte, der Dienstleister (!) zur Erleichterung der eigenen (!) Arbeit eine Software einsetzte und der Kunde plötzlich Eigentumsrechte an dieser Software anmelden wollte…
Lange Rede kurzer Sinn: Was im Vertrag steht.
Gibt es eine Besitzübergangsregelung, so müsste der Entwickler beim Kunden um das Recht bitten, die Software zu Bewerbungszwecken etc. nutzen zu dürfen.
Ist die Software Eigentum des Entwicklers und der Kunde nur Nutzer, wird höchstens eine Geheimhaltungsklausel greifen, in welcher sich der Anbieter verpflichtet, die Kunden nicht preis zu geben.
es kommt darauf an was vereinbart worden ist. Wenn im Vertrag sogar Stillschweigen über den Auftrag vereinbart worden ist, darf der Auftraggaber nicht mal als Kunde genannt werden.
Wenn es unklar ist: Einfach ein kleines Dokument zusammenstellen (Screenshots, Projektbeschreibung usw.) und das dem AUftraggeber vorlegen mit der Bitte das als Projektreferenz verwenden zu dürfen. Wenn der Auftraggeber dann vielleicht auch noch 2-3 Sätze zu dem Projekt aus seiner Sicht schreibt, ist das eine gute Sache…