Eigene Urlaubstage anderer Person vermachen?

Hallo,
meine Frage ist vielleicht ungewöhnlich, aber mich interessiert, ob es prinzipiell möglich ist, einem Kollegen eigene Urlaubstage zu vermachen.
Hintergrund: einige Kollegen wollten gemeinsam Spontanurlaub machen. Einer jedoch hat nicht mehr genügend Resturlaubstage übrig, ein Anderer jedoch noch sehr viele.

Vielen Dank für eure Hilfe!

interessiert, ob es prinzipiell möglich ist, einem Kollegen
eigene Urlaubstage zu vermachen.

Nein.

interessiert, ob es prinzipiell möglich ist, einem Kollegen
eigene Urlaubstage zu vermachen.

Nein.

Gibt es auch ein „Nein, weil…“ ? Und ist das ‚nein‘ definitiv und sicher oder unter bestimmten Umständen doch möglich?

Gibt es auch ein „Nein, weil…“ ? Und ist das ‚nein‘
definitiv und sicher

… weil der Erholungsurlaub, der ja auch vom AG bezahlt wird, der Regenration der Arbeitskraft des AN dienen soll. Deswegen macht es keinen Sinn den Urlaub auf eine andere Person übertragen zu können.

oder unter bestimmten Umständen doch möglich?

Mir wären keine bekannt.

Hallo

oder unter bestimmten Umständen doch möglich?

Mir wären keine bekannt.

Mir ist da mal eine Situation zu Ohren gekommen, wo es so gehandhabt wurde, das war aber eine Extremsituation. Da haben alle Kollegen einer Abteilung auf jeweils 2 Tage verzichtet, die einem einzelnen gutgeschrieben wurden, wodurch er einen ganzen Monat oder gar 2 Monate Extraurlaub mit Lohnfortzahlung (Alternative wäre Freistellung ohne Lohn gewesen, was aber zusätzliche Probleme für ihn bedeutet hätten)zusammenbekam, die nötig waren um seine familäre Situation neu zu sortieren, da seine Frau bei der Geburt starb(mindestens 2. oder 3. Kind, also die anderen mussten versorgt werden und neue schichtarbeitstaugliche Betreuungsideen her).

Aber bei der Beschrieben Situation im UP wohl eher nicht, irgendwer muss ja die Stellung halten :wink:
Gruß Susanne

Mir ist da mal eine Situation zu Ohren gekommen, wo es so
gehandhabt wurde, das war aber eine Extremsituation.

Vermutlich war das eine Vereinbarung, der die Geschäftsleitung wegen der besonderen Tragik der Situation zugestimmt hat. Daraus folgt aber nicht, dass man dieses Verfahren nach Lust und Laune genehmigt bekommt.

Hallo Nordlicht, es ging ja auch um diesen Absatz aus deinem vorherigen Posting:

oder unter bestimmten Umständen doch möglich?

Mir wären keine bekannt.

Also bei entsprechenden Umständen ist vieles möglich…
aber ich denke einfach ein gemeinsamer Urlaub unter Kollegen ist nicht wirklich ein ausreichender Grund, denn spätestens nächstes Jahr gibts dann das grosse Urlaubstageverschieben, denn man muss sich dann ja wieder reveangieren, und wenn man sowas einmal durchgehen lässt kommen die Jungs aus der Abteilung womöglich noch auf ganz andere Ideen.
Schon das gemeinsam (also zur selben Zeit) Urlaub machen find ich ominös, aber das mag auf die Art von Arbeit ankommen. Denn die bleibt dann ja liegen, wenn keiner da ist (oder das schwarze Schaf wird darunter vergraben)
Gruß SUsanne

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Hallo Susanne,
nein nein, die Urlaubstage würden zwar schon im Rahmen eine gemeinsamen Urlaubsplanung vergeben / verschenkt werden, jedoch ohne Anspruch darauf die dann auch wieder zurück zu bekommen. Einfach nur weil jemand soviel Urlaub hat, nett ist und ihn nicht so schnell verbrauchen kann wie er eigentlich sollte (aber auf der anderen Seite auch nciht kann, weil unentberlich).
Gemeinsam mit Arbeitskollegen Urlaub machen ist ominös? Finde es eher super, geradezu was besonderes wenn man sich derart gut versteht! Die Arbeit bliebe dadurch nciht liegen, es sind noch genügend Kollegen in der Abteilung. Die Anfrage bezieht sich wirklich nur auf 2 Personen, also eine mit zuviel, eine mit zuwenig Urlaub.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

^Nicht beim gesetzlichen Mindestanspruch
Hi!

Möglich (RECHTLICH möglich - wo kein Kläger, da kein Richter) ist das bestenfalls mit Urlaubstagen, die den gesetzlichen Anspruch übersteigen. Und auch da darf kein Tarifvertrag einen Strich durch die Rechnung machen.

Da der Urlaub nach BUrlG ein höchstpersönlicher Anspruch ist, kann er ebensowenig auf andere übertragen werden, wie die eigene zu erbringende Arbeitsleistung. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613.html

LG
Guido

Unbezahlter Urlaub…
wäre eine Alternative.

Gruß
Der Franke